FG Rheinland-Pfalz 4 K 1777/02 – Betriebsaufgabe

Juni 20, 2022

FG Rheinland-Pfalz 4 K 1777/02 – Betriebsaufgabe

Zusammenfassung RA und Notar Krau

Kernaussage:

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschied, dass eine Realteilung eines geerbten Gewerbebetriebs, bei der die Miterben lediglich einzelne Wirtschaftsgüter erhalten und in ihre eigenen Betriebe einbringen,

als Betriebsaufgabe im Sinne des § 13a Abs. 5 Nr. 1 ErbStG gilt.

Dadurch entfällt der Anspruch auf Steuervergünstigungen für Betriebsvermögen.

Hintergrund:

  • Der Kläger erbte zusammen mit seinem Bruder den Gewerbebetrieb seiner Mutter.
  • Der Betrieb war bereits vor dem Erbfall an eine GmbH vermietet, deren alleiniger Gesellschafter der Kläger war.
  • Im Rahmen einer Realteilung erhielt der Kläger einzelne Wirtschaftsgüter des geerbten Betriebs und brachte diese in seine GmbH ein.
  • Das Finanzamt gewährte dem Kläger keine Steuervergünstigungen für Betriebsvermögen, da es die Realteilung als Betriebsaufgabe ansah.

Entscheidungsgründe:

FG Rheinland-Pfalz 4 K 1777/02 – Betriebsaufgabe

  • Betriebsaufgabe:
    • Das Gericht stellte fest, dass eine Betriebsaufgabe vorliegt, wenn die gewerbliche Tätigkeit endgültig eingestellt und die wesentlichen Betriebsgrundlagen in das Privatvermögen überführt oder betriebsfremden Zwecken zugeführt werden.
    • Die Realteilung des geerbten Betriebs führte zur Beendigung der betrieblichen Tätigkeit, da die Wirtschaftsgüter in andere Betriebe eingebracht wurden.
    • Dies gilt auch dann, wenn die Wirtschaftsgüter in bestehende Betriebe der Erben eingebracht werden und ertragsteuerlich eine Buchwertfortführung möglich ist.
  • Ertragsteuerrecht vs. Erbschaftsteuerrecht:
    • Das Gericht betonte den Unterschied zwischen Ertragsteuerrecht und Erbschaftsteuerrecht.
    • Im Ertragsteuerrecht geht es um die Sicherung der Besteuerung stiller Reserven, während im Erbschaftsteuerrecht die verminderte Leistungsfähigkeit des Erben bei Betriebsfortführung berücksichtigt wird.
    • Die ertragsteuerliche Möglichkeit der Buchwertfortführung bei Realteilung ist daher nicht auf das Erbschaftsteuerrecht übertragbar.
  • Sozialbindung des Betriebs:
    • Die Steuervergünstigungen für Betriebsvermögen dienen dem Erhalt des Betriebs in seiner Sozialbindung.
    • Eine Realteilung, bei der einzelne Wirtschaftsgüter in andere Betriebe eingebracht werden, führt nicht zum Erhalt des geerbten Betriebs als Einheit.
    • Daher entfällt der Anspruch auf Steuervergünstigungen.

Tenor:

FG Rheinland-Pfalz 4 K 1777/02 – Betriebsaufgabe

  • Die Klage wurde abgewiesen.
  • Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
  • Die Revision wurde nicht zugelassen.

Fazit:

  • Das Urteil verdeutlicht, dass eine Realteilung eines geerbten Gewerbebetriebs, bei der die Miterben lediglich einzelne Wirtschaftsgüter erhalten und in ihre eigenen Betriebe einbringen, als Betriebsaufgabe im Sinne des Erbschaftsteuerrechts gilt.
  • Dadurch entfällt der Anspruch auf Steuervergünstigungen für Betriebsvermögen, auch wenn ertragsteuerlich eine Buchwertfortführung möglich ist.
  • Die Entscheidung zeigt die Bedeutung des Erhalts des Betriebs als Einheit für die Gewährung von Steuervergünstigungen im Erbschaftsteuerrecht.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Krau Rechtsanwälte und Notar

Wahl englisches Recht zur Vermeidung Pflichtteil

Januar 14, 2025
Wahl englisches Recht zur Vermeidung PflichtteilBGH Urteil vom 29.06.2022 – IV ZR 110/21RA und Notar KrauDas Urteil des Bundesgerichts…
Krau Rechtsanwälte und Notar

OLG Köln 2 Wx 22/24 Erbquote russischer Ehegatte

Januar 12, 2025
OLG Köln 2 Wx 22/24 Erbquote russischer EhegatteBeschluss vom 4.3.2024RA und Notar KrauKernaussage:Das OLG Köln entschied, dass …
Krau Rechtsanwälte und Notar

BVerfG 1 BvR 1031/20 Anspruch Erbe gegen Bank – Nachlassinsolvenzverfahren

Januar 12, 2025
BVerfG 1 BvR 1031/20 Anspruch Erbe gegen Bank – NachlassinsolvenzverfahrenBeschluss vom 10.04.2024RA und Notar KrauSachverhalt:D…