Fiktive Lizenzgebühr wegen Verletzung des Rechts an eigener Stimme durch KI

November 21, 2025

Fiktive Lizenzgebühr wegen Verletzung des Rechts an eigener Stimme durch KI

LG Berlin II Urteil vom 20.8.2025 – 2 O 202/24

Der Hintergrund des Streits

In diesem Gerichtsverfahren ging es um einen modernen Konflikt. Es ging um künstliche Intelligenz. Man kürzt das oft als KI ab. Zwei Parteien haben sich vor Gericht gestritten. Auf der einen Seite stand der Kläger. Der Kläger ist ein bekannter Synchronsprecher aus Deutschland. Ein Synchronsprecher leiht Schauspielern in Filmen seine Stimme. Dieser Kläger spricht oft die deutsche Stimme eines sehr berühmten amerikanischen Schauspielers. Viele Menschen erkennen diese Stimme sofort.

Auf der anderen Seite stand der Beklagte. Der Beklagte betreibt einen Kanal auf der Plattform YouTube. Er hat dort viele Zuschauer. Etwa 190.000 Menschen haben seinen Kanal abonniert. Außerdem betreibt dieser Mann einen Online-Shop. In diesem Shop verkauft er T-Shirts und andere Dinge.

Der YouTuber hat zwei Videos erstellt. In diesen Videos ging es um Politik. Er hat die damalige Regierung kritisiert. Das ist in Deutschland erlaubt. Aber er hat für den Kommentar in den Videos eine Stimme benutzt. Diese Stimme kam nicht von einem echten Menschen. Eine künstliche Intelligenz hat die Stimme erzeugt. Die KI hat die Stimme des Klägers nachgemacht. Es klang täuschend echt. Es hörte sich so an, als würde der berühmte Synchronsprecher den Text sprechen. Der Synchronsprecher hatte das aber nicht erlaubt. Er wusste nichts davon.

Der rechtliche Vorwurf

Der Synchronsprecher fand das nicht gut. Er wollte nicht, dass seine Stimme für diese Videos benutzt wird. Sein Anwalt hat dem YouTuber einen Brief geschrieben. Das nennt man eine Abmahnung. In einer Abmahnung fordert man jemanden auf, ein falsches Verhalten zu stoppen. Der YouTuber hat daraufhin eine Unterlassungserklärung abgegeben. Das bedeutet, er hat versprochen, die Stimme nicht mehr zu nutzen.

Aber damit war der Streit nicht zu Ende. Der Sprecher wollte Geld haben. Er wollte Schadensersatz. Der YouTuber wollte aber nicht zahlen. Deshalb landete der Fall vor dem Landgericht Berlin II.

Die Entscheidung des Gerichts: Das Recht an der eigenen Stimme

Das Gericht hat dem Sprecher recht gegeben. Die Richter haben sehr ausführlich erklärt, warum das so ist. In Deutschland gibt es das sogenannte „allgemeine Persönlichkeitsrecht“. Das ist ein sehr wichtiges Grundrecht. Es steht im Grundgesetz. Es schützt jeden Menschen in seiner Persönlichkeit.

Dazu gehört auch das Recht an der eigenen Stimme. Viele Menschen wissen, dass man nicht einfach ein Foto von einem Fremden veröffentlichen darf. Das ist das „Recht am eigenen Bild“. Das Gericht sagt nun: Für die Stimme gilt das Gleiche. Die Stimme ist ein Merkmal einer Person. Sie macht einen Menschen erkennbar. Darum darf jeder Mensch selbst entscheiden, wer seine Stimme nutzen darf. Niemand darf eine fremde Stimme einfach für Werbung benutzen.

Das Problem mit der Künstlichen Intelligenz

Der YouTuber hat sich verteidigt. Er hat gesagt: „Das war ja gar nicht die echte Stimme des Sprechers. Das war nur eine Computer-Stimme.“ Das Gericht hat dieses Argument nicht gelten lassen.

Für die Richter ist das Ergebnis wichtig. Die KI-Stimme klang fast genauso wie die echte Stimme. Die Zuhörer konnten den Unterschied kaum hören. Viele Zuschauer dachten wahrscheinlich: „Oh, der bekannte Synchronsprecher spricht hier.“ Das nennt man eine Zuordnungsverwirrung. Die Menschen werden in die Irre geführt.

Fiktive Lizenzgebühr wegen Verletzung des Rechts an eigener Stimme durch KI

Es ist dabei egal, ob ein Mensch die Stimme nachmacht oder ein Computer. Wenn ein Stimmen-Imitator einen Prominenten nachmacht, ist das oft auch verboten. Zumindest dann, wenn es für Werbung genutzt wird. Genau das hat die KI hier gemacht. Sie hat die Stimme geklont. Das verletzt das Persönlichkeitsrecht des Sprechers genauso stark wie eine echte Aufnahme.

Satire oder Geschäft?

Der YouTuber hatte noch ein anderes Argument. Er berief sich auf die Kunstfreiheit und die Meinungsfreiheit. Er sagte, seine Videos seien Satire. Satire ist eine Kunstform, die Kritik übt und oft übertreibt. Satire darf in Deutschland sehr viel.

Das Gericht hat geprüft, ob das stimmt. Ja, die Videos waren politisch und vielleicht auch satirisch. Aber das war nicht der Hauptzweck der Stimme. Der YouTuber hat die bekannte Stimme benutzt, um Aufmerksamkeit zu bekommen. Er wollte mehr Klicks für seine Videos. Am Ende der Videos hat er Werbung für seinen Online-Shop gemacht. Er wollte also Geld verdienen.

Das nennt man ein „kommerzielles Interesse“. Wenn jemand Geld verdienen will, gelten strengere Regeln. Man darf nicht einfach einen Prominenten oder dessen Stimme benutzen, um seine eigenen Produkte besser zu verkaufen. Das Interesse des Sprechers wiegt hier schwerer als die Meinungsfreiheit des YouTubers. Der Sprecher muss nicht hinnehmen, dass seine Stimme für Werbung missbraucht wird. Er muss auch nicht hinnehmen, dass die Leute denken, er würde die politische Meinung des YouTubers teilen.

Die Datenschutz-Grundverordnung

Das Gericht hat auch kurz über den Datenschutz gesprochen. Es gibt ein Gesetz namens Datenschutz-Grundverordnung. Man kürzt es DS-GVO ab. Dieses Gesetz regelt die Verarbeitung von Daten. Eine Stimme ist ein persönliches Datum. Man darf solche Daten nur verarbeiten, wenn die Person zustimmt. Der Sprecher hat nicht zugestimmt. Es gab auch keinen anderen Grund, der die Nutzung erlaubt hätte. Also war die Nutzung der Stimme auch nach dem Datenschutzrecht verboten.

Die Berechnung des Schadensersatzes

Der YouTuber muss nun Geld bezahlen. Aber wie viel? Das Gericht musste den Schaden schätzen. Dafür nutzt man eine Methode. Sie heißt „fiktive Lizenzgebühr“.

Das Wort „fiktiv“ bedeutet „angenommen“ oder „gedacht“. Eine Lizenz ist eine Erlaubnis zur Nutzung. Man überlegt sich also: Was wäre passiert, wenn die beiden einen Vertrag geschlossen hätten? Was hätten vernünftige Partner vereinbart? Wie viel Geld hätte der YouTuber dem Sprecher zahlen müssen, damit er die Stimme legal nutzen darf?

Das Gericht hat dazu einen Zeugen befragt. Der Zeuge kennt sich in der Branche gut aus. Er vermittelt Aufträge an den Sprecher. Der Zeuge hat gesagt: Der Kläger ist einer der am besten gebuchten Sprecher in Deutschland. Seine Stimme ist sehr wertvoll. Für Werbung im Internet verlangt er viel Geld. Ein Mindesthonorar liegt oft bei 1.800 Euro oder mehr.

Das Gericht fand diese Aussage glaubwürdig. Der Kanal des YouTubers ist groß. Die Nutzung war zeitlich nicht begrenzt. Die Stimme ist sehr bekannt. Deshalb hielt das Gericht einen Betrag von 2.000 Euro pro Video für angemessen. Es waren zwei Videos. Insgesamt muss der YouTuber also 4.000 Euro an den Sprecher zahlen. Das ist der Ausgleich dafür, dass er die Stimme ohne Erlaubnis genutzt hat. Der Fachbegriff dafür ist „Wertersatz“. Der YouTuber hat sich einen Vorteil verschafft, ohne dafür zu zahlen. Diesen Vorteil muss er nun zurückgeben.

Die Anwaltskosten

Der YouTuber muss nicht nur den Schadensersatz zahlen. Er muss auch die Anwaltskosten des Sprechers übernehmen.

Das ist in Deutschland so geregelt: Wer das Recht eines anderen verletzt, muss für den Schaden aufkommen. Zu diesem Schaden gehören auch die Kosten für den Rechtsanwalt. Der Sprecher musste ja einen Anwalt nehmen, um sich zu wehren. Das war notwendig.

Der Anwalt hat seine Arbeit nach dem „Gegenstandswert“ berechnet. Der Gegenstandswert gibt an, um wie viel Geld es in dem Streit ungefähr geht. Je höher dieser Wert ist, desto mehr Geld bekommt der Anwalt. Hier lag der Wert bei 24.000 Euro. Daraus errechnen sich die Gebühren für den Anwalt. Das waren hier genau 1.156,20 Euro.

Fiktive Lizenzgebühr wegen Verletzung des Rechts an eigener Stimme durch KI

Das Gericht hat bestätigt, dass diese Rechnung korrekt ist. Der YouTuber wusste oder hätte wissen müssen, dass er die Stimme nicht einfach nutzen darf. Er hat schuldhaft gehandelt. Deshalb muss er alle Kosten tragen.

Fazit des Urteils

Dieses Urteil ist sehr wichtig für die Zukunft. Es zeigt klare Grenzen für künstliche Intelligenz auf.

  1. Die Stimme gehört dem Menschen. Auch wenn eine KI sie perfekt nachmacht, bleibt das Recht beim Menschen.
  2. Werbung kostet Geld. Wer eine bekannte Stimme für sein Geschäft nutzt, muss dafür zahlen. Man kann sich die Lizenzgebühr nicht sparen, indem man eine KI benutzt.
  3. Fiktive Lizenz. Wer erwischt wird, muss so viel zahlen, wie eine offizielle Erlaubnis gekostet hätte.

Der YouTuber muss also insgesamt über 5.000 Euro zahlen. Dazu kommen noch Zinsen. Das Gericht hat damit die Rechte von Künstlern und Sprechern in Zeiten von KI gestärkt.

RA und Notar Krau

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