
OLG Düsseldorf Beschluss vom 13.3.2026 – 3 W 32/26
Ein irreführender Firmenname? Wann Abkürzungen wie STB rechtlich gefährlich werden
Sie haben die zündende Idee für ein eigenes Unternehmen, das Geschäftsmodell steht und nun suchen Sie den perfekten Namen für Ihre Gesellschaft. Dieser Name soll professionell klingen, Vertrauen bei Ihren künftigen Kunden wecken und sofort klarstellen, in welcher Branche Sie tätig sind. Doch genau hier lauert eine enorme Gefahr, die viele Gründer und Unternehmer unterschätzen: Wenn Sie bestimmte Abkürzungen oder Begriffe nutzen, mahnen Sie Konkurrenten oder Berufskammern schnell ab. Schlimmstenfalls blockiert das Registergericht Ihre Eintragung oder droht später sogar mit der Auflösung Ihrer gesamten Firma, weil Ihr gewählter Name angeblich die Kunden in die Irre führt.
Ein brandaktueller Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf zeigt überdeutlich, wie schmal der Grat zwischen gutem Marketing und einem illegalen Firmennamen wirklich ist. In diesem Fall stritt eine Kammer der Steuerberater mit einer Gesellschaft, die den Begriff „STB Wirtschafts- und Steuerwesen“ im Namen trug. Die Kammer sah darin eine illegale Täuschung, weil die Firma gar keine echte Steuerberatungsgesellschaft war. Das Gericht entschied jedoch zugunsten des Unternehmens und liefert damit extrem wichtige Leitlinien für alle, die einen rechtssicheren Unternehmensnamen suchen. Wir erklären Ihnen die Details dieses Falls verständlich und zeigen Ihnen, wie Sie Ihr eigenes Unternehmen vor teuren Namensstreitigkeiten schützen.
Setzen Sie die Zukunft Ihres Unternehmens nicht durch formale Fehler bei der Namenswahl aufs Spiel. Für eine rechtssichere Prüfung Ihres Firmennamens und die professionelle Begleitung Ihrer Gründung oder Umfirmierung nehmen Sie Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr auf. Wir beraten und vertreten Sie bundesweit kompetent, schnell und lösungsorientiert.
Wenn Sie eine GmbH oder eine andere Handelsgesellschaft gründen, schließen Sie einen Gesellschaftsvertrag ab. Ein zwingender Bestandteil dieses Vertrages ist der Name Ihres Unternehmens – die sogenannte Firma. Das Gesetz stellt an diesen Namen klare Anforderungen. Der wichtigste Grundsatz lautet: Die Firma muss die Wahrheit sagen.
Das Handelsgesetzbuch (HGB) verbietet in Paragraph 18 ausdrücklich jeden Namen, der Kunden, Lieferanten oder Banken in die Irre führt. Sie dürfen keine falschen Vorstellungen über die Art Ihres Geschäfts, Ihre Größe oder Ihre Qualifikationen wecken. Wenn Sie beispielsweise eine reine Unternehmensberatung betreiben, dürfen Sie sich nicht „Apotheke“ nennen. Das klingt logisch. Doch in der Praxis verschwimmen diese Grenzen oft. Besonders gefährlich wird es, wenn Sie Begriffe nutzen, die geschützten Berufen ähneln – wie etwa Anwälten, Notaren, Ärzten oder eben Steuerberatern.
Genau dieses Problem landete kürzlich auf dem Tisch der Richter am OLG Düsseldorf (Beschluss vom 13.03.2026, Aktenzeichen 3 W 32/26). Auf der einen Seite stand ein berufsständisches Organ der steuerberatenden Berufe, also eine Kammer, die die Interessen der echten, geprüften Steuerberater schützt. Auf der anderen Seite stand eine GmbH, die regulär im Handelsregister unter dem Namen „STB Wirtschafts- und Steuerwesen …“ eingetragen war.
Die Kammer griff dieses Unternehmen scharf an. Sie argumentierte, der Name täusche die Öffentlichkeit. Wer „STB“ lese, denke sofort an einen Steuerberater. Wer dann noch „Steuerwesen“ lese, gehe fest davon aus, dass hier echte Steuerberater arbeiten. Die Kammer forderte das Registergericht auf, diesen Namen sofort aus dem Handelsregister zu löschen. Das Unternehmen selbst wehrte sich. Es bot lediglich Dienstleistungen an, die keine Zulassung als Steuerberater erfordern, wie etwa einfache Lohnbuchhaltung oder das Sortieren von Belegen.
Das Amtsgericht Düsseldorf wies den Antrag der Kammer ab. Die Kammer legte Beschwerde ein, und so musste das Oberlandesgericht die Sache final klären.
Die Richter des OLG Düsseldorf wiesen die Beschwerde der Kammer zurück. Sie erklärten den Firmennamen „STB Wirtschafts- und Steuerwesen“ für völlig legal. Warum entschieden die Richter so? Sie prüften den Namen genau aus der Sicht eines normalen, durchschnittlichen Kunden.
Erstens schauten sie sich die Buchstabenkombination STB an. Die Richter stellten fest, dass der Markt diese drei Großbuchstaben nicht automatisch als Abkürzung für „Steuerberater“ versteht. Wenn Steuerberater abkürzen, nutzen sie fast immer die Schreibweise „StB“ (mit kleinem „t“). Die Kammer konnte den Richtern nicht beweisen, warum ein normaler Kunde bei den Großbuchstaben „STB“ zwingend an eine geschützte Steuerberatungsgesellschaft glauben sollte.
Zweitens analysierten die Richter den Zusatz „Wirtschafts- und Steuerwesen“. Auch hier gaben sie Entwarnung. Dieser Begriff ist enorm weit gefasst und ziemlich diffus. Er sagt lediglich aus, dass das Unternehmen im weiten Feld der Wirtschaft und der Steuern arbeitet. Er behauptet aber nicht, dass das Unternehmen die geschützte Dienstleistung der Steuerberatung anbietet. Das Gericht zog hier einen spannenden Vergleich: Einen Namen wie „TAX-Care“ (übersetzt: Steuer-Hilfe oder Steuer-Pflege) stuften Gerichte in der Vergangenheit bereits als illegal ein. Der Begriff „Wirtschafts- und Steuerwesen“ ist jedoch so allgemein, dass er gesetzlich in Ordnung geht. Er umfasst eben auch die völlig legale, einfache Buchhaltung.
Der Beschluss des Gerichts enthält noch eine zweite, enorm wichtige Lektion für alle Unternehmer. Die Richter erklärten detailliert, was eigentlich passiert, wenn ein Firmenname tatsächlich gegen das Gesetz verstößt. Viele Gründer glauben, das Gericht bittet dann einfach um einen neuen Namen. Das ist ein gefährlicher Irrtum.
Wenn Ihr Gesellschaftsvertrag einen Namen enthält, der zwingende Gesetze bricht, ist diese Bestimmung in Ihrem Vertrag rechtlich nichtig. Trägt das Registergericht Ihre GmbH trotz dieses Fehlers versehentlich ein, entsteht die Gesellschaft zwar wirksam. Das Gericht darf den Namen dann aber nicht einfach isoliert aus dem Register streichen.
Stattdessen muss das Gericht ein sogenanntes Amtsauflösungsverfahren (nach Paragraph 399 FamFG) starten. Das bedeutet: Der Staat wickelt Ihr Unternehmen zwangsweise ab! Das Registergericht streicht also nicht nur ein Wort aus dem Register, sondern greift die Existenz Ihrer gesamten Firma an. Dieses harte Verfahren verdrängt mildere Maßnahmen. Allein diese drohende Konsequenz zeigt, warum Sie bei der Namenswahl niemals leichtfertig handeln dürfen.
Wie streng prüfen die Richter einen Namen? Das OLG Düsseldorf stellte klar: Das Handelsregister berücksichtigt eine Täuschung nur dann, wenn sie offensichtlich ist. Das Gericht führt keine langen Beweisaufnahmen durch. Es entscheidet nach Aktenlage.
Ein Name führt Kunden immer dann in die Irre, wenn das tatsächliche Geschäft absolut nichts mit dem Namen zu tun hat. Die Täuschung muss zudem wesentlich sein. Das heißt, sie muss wichtige Geschäftspartner oder Kunden in ihrer Entscheidung beeinflussen. Ein falscher Hinweis auf einen geschützten akademischen Grad oder einen staatlich regulierten Beruf ist fast immer wesentlich. Im Fall der „STB GmbH“ sah das Gericht diese Offensichtlichkeit aber nicht gegeben.
Der Düsseldorfer Beschluss beruhigt einerseits, mahnt aber andererseits zur Vorsicht. Sie wissen nun, dass nicht jede Abkürzung sofort illegal ist. Dennoch bewegen Sie sich bei branchennahen Bezeichnungen oft in einer rechtlichen Grauzone.
Beachten Sie bei der Gründung oder Umfirmierung diese goldenen Regeln:
Ein griffiger Name ist das Aushängeschild Ihres Unternehmens. Er soll Kunden anziehen und nicht zu teuren Gerichtsprozessen führen. Gehen Sie daher kein Risiko ein und verlassen Sie sich nicht auf bloße Vermutungen oder Tipps aus dem Internet.
Sichern Sie Ihr unternehmerisches Fundament von der ersten Sekunde an professionell ab. Die Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr steht Ihnen bundesweit als starker Partner zur Seite. Wir prüfen Ihren Firmennamen, gestalten Ihren Gesellschaftsvertrag rechtssicher und übernehmen die reibungslose Anmeldung beim Handelsregister. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf – wir kümmern uns um die juristischen Details, damit Sie sich voll auf Ihren geschäftlichen Erfolg konzentrieren können.
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