
Fleisch von Wagyu-Rind wegen Schmerzmittel unverwertbar – kein Schadensersatz von Tierarzt
Ein Landwirt, der teure Wagyu-Rinder züchtet, forderte 40.000 Euro Schadensersatz von einem Tierarzt. Der Grund: Eine Tierärztin aus der Praxis des Beklagten hatte einem verletzten, trächtigen Rind Schmerzmittel gegeben. Da das Tier später eingeschläfert werden musste, konnte das Fleisch wegen der Medikamente nicht mehr verkauft werden.
Der Landwirt argumentierte, hätte man das Rind sofort notgeschlachtet, wäre das Fleisch noch verwertbar gewesen, wenn auch zu einem geringeren Preis. Er meinte, die Tierärztin hätte das Tier nicht ausreichend untersucht und daher einen Fehler gemacht.
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschied jedoch, dass der Tierarzt keinen Schadensersatz zahlen muss (Urteil vom 03.06.2025, Az. 3 U 199/23).
Das Gericht erklärte, dass die Tierärztin zwar das Tier möglicherweise nicht vollständig untersucht hatte, was man als Behandlungsfehler sehen könnte. Dieser Fehler war aber nicht die Ursache für den Schaden des Landwirts.
Der Schaden entstand, weil das Fleisch wegen der Schmerzmittel nicht mehr für den Verzehr zugelassen war. Dies hätte nur vermieden werden können, wenn man dem Tier überhaupt keine Medikamente gegeben hätte.
Das OLG stellte klar, dass es kein Fehler war, dem leidenden Rind Schmerzmittel zu verabreichen. Im Gegenteil, ein gerichtlich bestellter Experte bestätigte, dass die Gabe der Schmerzmittel sinnvoll war. Das Gericht betonte auch, dass jemand, der einen Tierarzt ruft, normalerweise damit einverstanden ist, dass das Tier Schmerzmittel bekommt, wenn es leidet.
Kurz gesagt: Die Schmerzmittel waren richtig und wichtig für das Tier, auch wenn sie dazu führten, dass das Fleisch nicht mehr verwertet werden konnte. Der Fehler bei der Untersuchung war nicht der Grund dafür, dass das Fleisch unverkäuflich wurde.
Die Entscheidung des OLG ist noch nicht endgültig.
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