Fluggesellschaften und ihre Verzögerungstaktiken bei Entschädigungsansprüchen
Millionen von Reisenden sind jährlich von Flugverspätungen und Annullierungen betroffen.
Obwohl die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) 261/2004 klare Entschädigungsansprüche festlegt, versuchen viele Fluggesellschaften,
diese Zahlungen durch verschiedene Verzögerungstaktiken zu vermeiden.
Entschädigungsansprüche gemäß EU-Verordnung
Die EU-Verordnung 261/2004 regelt die Entschädigungsansprüche bei Flugverspätungen und Annullierungen.
Passagiere haben Anspruch auf:
250 € bei Flügen bis zu 1.500 km und einer Verspätung von mindestens drei Stunden.
400 € bei Flügen innerhalb der EU über 1.500 km oder bei Flügen zwischen 1.500 km und 3.500 km außerhalb der EU, wenn die Verspätung mindestens drei Stunden beträgt.
600 € bei Flügen über 3.500 km und einer Verspätung von mindestens vier Stunden.
Entscheidend ist die Ankunftszeit am Zielort.
Ausnahmen gelten nur bei „außergewöhnlichen Umständen“ wie extremen Wetterbedingungen oder politischen Unruhen, nicht aber bei technischen Defekten oder Personalmangel.
Strategien zur Verweigerung von Zahlungen
Fluggesellschaften setzen auf verschiedene Taktiken, um Entschädigungszahlungen zu vermeiden:
Ignorieren von Anfragen:
Viele Beschwerden bleiben unbeantwortet.
Unrechtmäßige Ablehnung:
Fluggesellschaften berufen sich fälschlicherweise auf „außergewöhnliche Umstände“.
Anforderung unnötiger Dokumente:
Immer neue Unterlagen werden angefordert, um den Prozess zu verzögern.
Anbieten geringerer Beträge:
Passagiere erhalten Angebote unterhalb des zustehenden Betrags, oft in Form von Gutscheinen.
Verzögerte Bearbeitung:
Lange Bearbeitungszeiten sollen Passagiere entmutigen.
Was können betroffene Passagiere tun?
Passagiere sollten sich nicht entmutigen lassen und folgende Schritte unternehmen:
Fristen beachten:
In Deutschland beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre.
Beweise sichern:
Boardingpässe, Buchungsbestätigungen, Verspätungsnachweise und Kommunikation mit der Airline aufbewahren.
Ablehnungen prüfen:
Die Begründungen der Airlines auf ihre rechtliche Gültigkeit überprüfen.
Schlichtungsstellen nutzen:
Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) oder das Luftfahrt-Bundesamt kontaktieren.
Rechtsweg einschlagen:
Bei Ablehnung durch die Airline einen Anwalt oder Fluggastrechte-Portale in Anspruch nehmen.
Gerichtsurteile stärken Passagierrechte
Gerichtsurteile verschärfen die Lage für Fluggesellschaften:
Technische Probleme gelten nicht als „außergewöhnliche Umstände“, wenn sie auf mangelnde Wartung zurückzuführen sind (Amtsgericht Frankfurt am Main).
Interne Betriebsprobleme sind keine ausreichende Begründung für Verspätungen (Landgericht Köln).
Fluggesellschaften tragen
die Beweislast für „außergewöhnliche Umstände“ (Europäischer Gerichtshof).
Entschädigungsansprüche bei verpassten Anschlussflügen
Der Entschädigungsanspruch richtet sich nach der gesamten Reise, wenn diese unter einer einheitlichen Buchungsnummer erfolgt ist.
Wird der Endzielort mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden erreicht, besteht ein Entschädigungsanspruch.
Bei einer seperaten Buchung des Anschlussfluges entfällt der Entschädigungsanspruch für diesen Flug.
Fluggesellschaften setzen bewusst auf Verzögerungstaktiken, um Entschädigungszahlungen zu vermeiden.
Passagiere, die ihre Rechte kennen und hartnäckig bleiben, haben jedoch gute Chancen, ihre Ansprüche durchzusetzen.
Gerichtsurteile stärken zunehmend die Position der Fluggäste.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.