Folgen der Erbteilserhöhung bei Wegfall eines Erben

Juni 2, 2025

Folgen der Erbteilserhöhung bei Wegfall eines Erben

Ein Testament zu schreiben und seinen Nachlass zu regeln, ist für viele keine leichte Aufgabe. Doch was passiert eigentlich, wenn ein im Testament bedachter Erbe vor oder nach dem Erbfall wegfällt? Genau hier kommt Paragraf 1935 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ins Spiel. Als Rechtsanwalt und Notar Krau erkläre ich Ihnen gerne, was es mit diesem Paragrafen auf sich hat und warum er für Sie wichtig sein kann.


Wenn ein Erbe „wegfällt“: Was bedeutet das für Ihren Nachlass?

Stellen Sie sich vor, Sie haben in Ihrem Testament mehrere Personen als Erben eingesetzt oder die gesetzliche Erbfolge tritt ein. Nun kann es passieren, dass einer der vorgesehenen Erben, aus welchen Gründen auch immer, seinen Erbteil nicht annehmen kann oder möchte. Das kann vor oder auch nach dem Erbfall, also Ihrem Tod, geschehen. In so einem Fall erhöht sich der Erbteil der verbleibenden gesetzlichen Erben. Das ist soweit logisch. Doch genau hier setzt Paragraf 1935 BGB an.


Ein „besonderer Erbteil“ – Schutz vor unerwarteten Lasten

Dieser Paragraf ist dazu da, Sie als verbleibenden Erben vor Nachteilen zu schützen. Er sorgt dafür, dass der zusätzlich erhaltene Erbteil – also der Teil, der durch den Wegfall eines anderen Erben hinzukommt – als „besonderer Erbteil“ behandelt wird. Das ist besonders wichtig, wenn es um sogenannte Vermächtnisse, Auflagen oder Ausgleichspflichten geht.

  • Vermächtnisse: Das sind Anordnungen im Testament, durch die bestimmte Personen einen Vermögensvorteil erhalten sollen, ohne Erbe zu werden (z.B. ein bestimmtes Schmuckstück oder ein Geldbetrag).
  • Auflagen: Dies sind Verpflichtungen, die der Erblasser dem Erben auferlegt hat (z.B. die Grabpflege zu übernehmen oder eine Spende zu tätigen).
  • Ausgleichspflichten: Manchmal müssen Erben bestimmte Zuwendungen, die sie schon zu Lebzeiten des Erblassers erhalten haben, mit ihrem Erbteil verrechnen.

Ohne Paragraf 1935 BGB könnten diese Lasten, die ursprünglich auf dem Erbteil des wegfallenden Erben lagen, plötzlich auf Ihren gesamten Erbteil übergreifen. Der Gesetzgeber will verhindern, dass Sie als Erbe durch eine Erhöhung Ihres Erbteils letztlich benachteiligt werden. Es geht darum, dass der hinzugekommene Teil nicht mit Ihrem ursprünglichen Erbteil „verschmilzt“ und Sie dadurch mehr Lasten tragen müssen, als eigentlich beabsichtigt.

Folgen der Erbteilserhöhung bei Wegfall eines Erben


Wer profitiert vom „besonderen Erbteil“?

Paragraf 1935 BGB sorgt also dafür, dass die zusätzlichen Belastungen, die mit dem wegfallenden Erbteil verbunden waren, nicht automatisch auf Ihren gesamten Erbteil übergehen. So wird sichergestellt, dass Sie durch die Erhöhung Ihres Erbteils nicht unerwartet mehr leisten müssen. Gleichzeitig wird verhindert, dass diejenigen, die durch Vermächtnisse oder Auflagen begünstigt werden, plötzlich einen Anspruch auf einen größeren Teil des Nachlasses erhalten, als es dem ursprünglichen Willen des Erblassers entsprach.


Wann tritt dieser Fall ein?

Diese Regelung greift, wenn ein gesetzlicher Erbe wegfällt und Sie als bereits vorhandener Erbe davon profitieren, weil sich Ihr Erbteil dadurch erhöht. Dies ist typischerweise der Fall, wenn der wegfallende Erbe keine eigenen Nachkommen hat, die an seine Stelle treten könnten.


Fazit

Die Welt des Erbrechts kann komplex sein, aber mit Paragraf 1935 BGB hat der Gesetzgeber eine kluge Regelung geschaffen, die Erben vor unbeabsichtigten Nachteilen schützt. Sie sorgt für Fairness, wenn sich Erbteile unvorhergesehen ändern.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Erbe, Testament oder zur gesetzlichen Erbfolge? Gerne stehe ich Ihnen für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Rechtsanwalt und Notar Krau

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

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