Formbedürftigkeit Vertrag über Aufhebung Grundstückskaufvertrag
BGH V ZR 104/81
RA und Notar Krau
Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 30. April 1982 klärt die Frage, unter welchen Voraussetzungen
ein Vertrag zur Aufhebung eines Grundstückskaufvertrags notariell beurkundet werden muss.
Sachverhalt:
Die Erblasserin hatte dem Beklagten ein Grundstück verkauft und aufgelassen.
Zugunsten des Beklagten war eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen worden.
Später vereinbarten die Erblasserin und der Beklagte formfrei die Aufhebung des Kaufvertrags.
Nach dem Tod der Erblasserin wurde die Klägerin als Erbin im Grundbuch eingetragen.
Sie verlangte vom Beklagten die Bewilligung der Löschung der Auflassungsvormerkung.
Entscheidungsgründe:
Der BGH entschied, dass der formfreie Aufhebungsvertrag unwirksam war, da er der notariellen Beurkundung bedurfte.
Wesentliche Punkte der Begründung:
Fazit:
Das Urteil des BGH stellt klar, dass ein Vertrag zur Aufhebung eines Grundstückskaufvertrags notariell beurkundet werden muss,
wenn der Kaufvertrag bereits vollzogen wurde oder der Käufer ein Anwartschaftsrecht an dem Grundstück erworben hat.
Die Entscheidung ist von großer Bedeutung für die Praxis des Grundstücksrechts und schützt die Parteien vor übereilten Entscheidungen.
Zusätzliche Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.