Formulierung „unsere Kinder“ in gemeinschaftlichen Testamenten – OLG Düsseldorf 3 Wx 6/18

November 29, 2020

Formulierung „unsere Kinder“ in gemeinschaftlichen Testamenten – OLG Düsseldorf 3 Wx 6/18

Inhaltsverzeichnis RA und Notar Krau:

  1. Einleitung
    • Hintergrund und Zielsetzung
    • Überblick über das OLG Düsseldorf Urteil 3 Wx 6/18
  2. Sachverhalt
    • Errichtung des Berliner Testaments (10. April 1998 und 15. April 1998)
    • Familienstruktur der Erblasser
    • Ereignisse nach dem Tod des Ehemanns
  3. Rechtslage und Problematik
    • Bedeutung des Begriffs „unsere Kinder“ in gemeinschaftlichen Testamenten
    • Rechtliche Auslegungsgrundsätze für Testamente
  4. Verfahrensgang
    • Anträge der Beteiligten
    • Entscheidungen des Amtsgerichts und Landgerichts
    • Beschwerden und Anhörungen
  5. Entscheidung des OLG Düsseldorf
    • Zurückweisung der Beschwerde des Beteiligten zu 5
    • Begründung der Entscheidung
    • Maßgeblicher Wille der Erblasser bei der Testamentsauslegung
  6. Kostenentscheidung und Geschäftswert
    • Kosten des Beschwerdeverfahrens
    • Geschäftswertfestsetzung
  7. Fazit und Implikationen
    • Bedeutung des Urteils für die Praxis
    • Empfehlungen für zukünftige Testamentsformulierungen

Formulierung „unsere Kinder“ in gemeinschaftlichen Testamenten – OLG Düsseldorf 3 Wx 6/18

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

Einleitung

In diesem Abschnitt wird der Hintergrund des Falls sowie die Zielsetzung des vorliegenden Dokuments erläutert.

Zudem erfolgt ein Überblick über das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG Düsseldorf) mit dem Aktenzeichen 3 Wx 6/18, das die Formulierung „unsere Kinder“ in gemeinschaftlichen Testamenten behandelt.

Sachverhalt

Hier wird der Sachverhalt detailliert dargestellt, einschließlich der Errichtung des Berliner Testaments durch die Erblasser am 10. und 15. April 1998, ihrer familiären Struktur und der Ereignisse nach dem Tod des Ehemanns, die zur Auseinandersetzung führten.

Rechtslage und Problematik

Dieser Abschnitt beleuchtet die rechtliche Bedeutung des Begriffs „unsere Kinder“ in gemeinschaftlichen Testamenten und die allgemeinen Grundsätze der Testamentsauslegung, die bei der Beurteilung des Falls relevant sind.

Verfahrensgang

In diesem Teil wird der Verlauf des Verfahrens dargestellt, einschließlich der Anträge der Beteiligten, der Entscheidungen des Amtsgerichts und Landgerichts sowie der Beschwerden und Anhörungen vor dem Oberlandesgericht.

Formulierung „unsere Kinder“ in gemeinschaftlichen Testamenten – OLG Düsseldorf 3 Wx 6/18

Entscheidung des OLG Düsseldorf

Hier wird die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf erläutert, einschließlich der Zurückweisung der Beschwerde des Beteiligten zu 5, der Begründung dieser Entscheidung und der maßgeblichen Kriterien zur Testamentsauslegung.

Kostenentscheidung und Geschäftswert

Dieser Abschnitt behandelt die Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren und die Festsetzung des Geschäftswerts, die sich aus dem wirtschaftlichen Interesse des Beteiligten zu 5 ergibt.

Fazit und Implikationen

Im abschließenden Teil wird die Bedeutung des Urteils für die Praxis zusammengefasst und es werden Empfehlungen für zukünftige Formulierungen in gemeinschaftlichen Testamenten gegeben, um ähnliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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