Formwirksamkeit von Drei-Zettel-Testament mit Textdurchstreichungen – OLG München 33 Wx 73/23 e – Beschluss vom 13.10.2023
Zusammenfassung des Falls OLG München, Beschluss vom 14.11.2023 Wirksamkeit eines komplett durchgestrichenen handschriftlichen Testaments
Der Fall vor dem Oberlandesgericht München befasst sich mit der Frage, ob ein handschriftliches Testament, das vollständig durchgestrichen wurde, noch gültig ist.
Hintergrund:
Die Erblasserin hatte ein handschriftliches Testament verfasst, in dem sie ihren Lebensgefährten als Alleinerben einsetzte und ihre Brüder enterbte.
Dieses Testament wies zahlreiche Durchstreichungen auf, die den gesamten Text umfassten.
Nach dem Tod der Erblasserin beantragte der Lebensgefährte einen Erbschein, der ihn als Alleinerben ausweisen sollte.
Das Nachlassgericht wollte dem stattgeben, die Brüder legten jedoch Beschwerde ein.
Entscheidung des Gerichts:
Das OLG München hob die Entscheidung des Nachlassgerichts auf und wies den Erbscheinsantrag des Lebensgefährten zurück.
Das Testament wurde durch die vollständigen Durchstreichungen widerrufen.
Begründung:
Konsequenzen:
Das Testament ist unwirksam.
Der Lebensgefährte ist nicht Alleinerbe.
Die Brüder sind als gesetzliche Erben berufen.
Zusammenfassend lässt sich sagen:
Der Fall verdeutlicht die Bedeutung von § 2255 BGB für den Widerruf von Testamenten.
Vollständige Durchstreichungen eines handschriftlichen Testaments führen in der Regel zum Widerruf, wenn die Vermutung besteht, dass diese vom Erblasser in Widerrufsabsicht vorgenommen wurden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.