Freibetrag bei Zusammentreffen von mehreren Nacherbfolgen – FG München 4 K 519/18
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision zum Bundefinanzhof wird zugelassen.
Der Fall:
Drei Kläger erbten von ihrer Tante, die ihrerseits Vorerbin ihrer Eltern war.
Die Kläger waren somit Nacherben sowohl nach dem Großvater als auch nach der Großmutter.
Streitig war, ob den Klägern für jede Nacherbschaft der volle Freibetrag nach § 16 ErbStG zusteht.
Die Entscheidung:
Das Finanzgericht München entschied, dass den Klägern nur ein Freibetrag zusteht, nicht zwei.
Es begründete dies damit, dass es sich erbschaftsteuerrechtlich um einen einheitlichen Erwerb vom Vorerben handelt, auch wenn zivilrechtlich zwei getrennte Nacherbschaften vorliegen.
Begründung:
Auswirkungen des Urteils:
Das Urteil hat zur Folge, dass Nacherben, die mehrere Nacherbschaften von demselben Vorerben erhalten, nur einen Freibetrag beanspruchen können.
Dies kann zu einer höheren Erbschaftsteuerbelastung führen.
Kritik:
Das Urteil wurde in der Literatur teilweise kritisiert.
Es wird angeführt, dass die Regelung des § 6 ErbStG nicht eindeutig ist und dass es gute Gründe dafür gibt, den Nacherben in diesem Fall wie mehrere Erben zu behandeln.
Fazit:
Das Urteil des Finanzgerichts München zeigt, dass die erbschaftsteuerrechtliche Behandlung der Nacherbschaft komplex ist und zu unerwarteten Ergebnissen führen kann.
Es ist daher ratsam, sich bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen von einem Experten beraten zu lassen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.