Freibetrag für Pflegeleistungen – Finanzgericht Niedersachsen 3 K 35/15 Urteil vom 21.03.2015 – auch bei Unterhaltspflicht?
Das Finanzgericht Niedersachsen hat entschieden, dass der Freibetrag für Pflegeleistungen (§ 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG) auch dann gewährt wird,
wenn ein Erbe gesetzlich zur Unterhaltsleistung verpflichtet ist, aber aufgrund fehlender Bedürftigkeit des Erben keine Unterhaltszahlungen leisten muss.
Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin über 10 Jahre lang intensive Pflegeleistungen für ihre Mutter erbracht, die in Pflegestufe III eingestuft war.
Das Pflegegeld, das ihre Mutter erhielt, führte nicht zu einer höheren Erbschaftsteuerbelastung, da die Klägerin rechtlich nicht zur kostenlosen Pflege verpflichtet war.
Die Finanzverwaltung akzeptierte letztendlich das Urteil und nahm die Revision zurück.
Freibetrag für Pflegeleistungen ist auch dann zu gewähren, wenn der Erbe gegenüber dem Erblasser gesetzlich unterhaltsverpflichtet ist,
konkret aber wegen fehlender Bedürftigkeit des Erben keine Unterhaltsleistungen zu gewähren hat.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.