FG Düsseldorf 4 K 3250/15 Erb

Juni 8, 2022

 

FG Düsseldorf 4 K 3250/15 Erb

Urteil vom 24.08.2016

Freibetrag und Bewertungsabschlag nach § 13a I + II ErbStG

Schenkungsteuerbescheid

RA und Notar Krau:

Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hob teilweise einen Schenkungsteuerbescheid auf,

weil der Freibetrag und der Bewertungsabschlag nach § 13a Abs. 1 und 2 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) nicht berücksichtigt worden waren.

Im zugrundeliegenden Fall übertrug der Kläger, ein Kommanditist einer Kommanditgesellschaft (KG),

seinem Sohn einen Teil seines Kommanditanteils unter Vorbehalt von Nießbrauch und Stimmrechten.

FG Düsseldorf 4 K 3250/15 Erb

Der Beklagte (das Finanzamt) argumentierte, der Sohn sei kein Mitunternehmer der KG geworden,

da ihm die Mitunternehmerinitiative und das Mitunternehmerrisiko fehlten.

Dies begründete das Finanzamt mit der umfassenden Stimmrechtsvollmacht und dem Nießbrauchsvorbehalt, den der Kläger sich gesichert hatte.

Aufgrund dessen lehnte das Finanzamt die Steuervergünstigungen nach § 13a ErbStG ab und berechnete die Steuer auf Grundlage einer gemischten Schenkung.

Das FG entschied jedoch, dass der Sohn Mitunternehmer geworden sei,

da er die Möglichkeit zur Ausübung von Stimm- und Verwaltungsrechten hatte und somit Mitunternehmerinitiative zeigte.

Auch trug er das Mitunternehmerrisiko, da er am Erfolg und Misserfolg der KG beteiligt war.

Der Freibetrag und der Bewertungsabschlag nach § 13a ErbStG hätten daher gewährt werden müssen.

Der Schenkungsteuerbescheid wurde insoweit aufgehoben, und die Ermittlung der Schenkungsteuer wurde dem Beklagten übertragen.

FG Düsseldorf 4 K 3250/15 Erb

Die Revision wurde zugelassen, da die Frage der Mitunternehmerinitiative und deren steuerliche Behandlung noch nicht abschließend durch die Rechtsprechung geklärt war.

Der Beklagte trug die Verfahrenskosten.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Tatbestand
  2. Rechtslage und Entscheidung
  3. Schlussfolgerungen
  4. Kostenentscheidung
  5. Vollstreckbarkeit
  6. Revision
RA und Notar Krau

Schlagworte

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