Freies Kün­di­gungs­recht für Behand­lungs­ver­träge

Mai 29, 2025

Freies Kün­di­gungs­recht für Behand­lungs­ver­träge

RA und Notar Krau

Kur abgebrochen? Kein Problem: So schützt Sie Ihr gutes Recht!

Stellen Sie sich vor: Sie sind in einer Mutter-Kind-Kur, doch plötzlich müssen Sie früher abreisen. Müssen Sie nun trotzdem die vollen Kosten bezahlen?

Viele Kliniken verlangen das – doch der Bundesgerichtshof (BGH) hat hier eine klare Grenze gezogen. Das ist eine gute Nachricht für alle Kurgäste!


Ihr gutes Recht: Kündigen ohne Strafe

Der BGH, Deutschlands höchstes Gericht, entschied kürzlich in einem spannenden Fall (Urteil vom 07.10.2020, Aktenzeichen III ZR 80/20).

Eine Mutter aus Brandenburg brach ihre dreiwöchige Mutter-Kind-Kur zehn Tage früher ab. Die Klinik forderte daraufhin etwa 3.000 Euro Schadenersatz. Doch die Richter gaben der Mutter Recht.


Warum dürfen Sie einfach kündigen?

Eine Mutter-Kind-Kur ist rechtlich gesehen ein besonderer Behandlungsvertrag. Die Klinik bietet hier Dienste an, die viel Vertrauen erfordern.

Man spricht hier von „Diensten höherer Art“. Bei solchen Verträgen dürfen Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.

Das Gesetz schützt Sie hier besonders. Es möchte, dass Sie sich frei entscheiden können, ob Sie die Behandlung fortsetzen.

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AGBs? Nicht immer gültig!

Viele Kliniken haben in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Klauseln, die bei einer vorzeitigen Abreise eine pauschale Gebühr verlangen.

Der BGH hat klargestellt: Solche Klauseln sind nicht gültig. Sie widersprechen dem Grundgedanken des Gesetzes.

Das Gesetz erlaubt Ihnen, einen Behandlungsvertrag jederzeit und ohne „Strafzahlung“ zu beenden.


Schadenersatz nur bei echtem Fehlverhalten

Die Klinik darf also nicht einfach Geld fordern, wenn Sie die Kur abbrechen. Schadenersatz steht ihr nur zu, wenn Sie eine vertragliche Pflicht schuldhaft verletzt haben.

Ein bloßer Abbruch der Kur ist das aber nicht. Ihre Klinik darf Ihnen keine Steine in den Weg legen, wenn Sie früher nach Hause möchten.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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