freigebige Zuwendung nach § 7 I Nr 1 ErbStG durch Kapitalerhöhung GmbH – Niedersächsisches FG 3 K 449/06 – Urteil vom 20.01.2010
Kernaussage:
Das Finanzgericht Nürnberg entschied, dass bei einer Kapitalerhöhung einer GmbH, bei der ein Gesellschafter Anteile zu einem deutlich niedrigeren Wert als dem tatsächlichen Wert einbringt, eine freigebige Zuwendung an die anderen Gesellschafter vorliegen kann, die schenkungsteuerpflichtig ist.
Sachverhalt:
Entscheidungsgründe:
Fazit:
Das Urteil zeigt, dass Kapitalerhöhungen bei GmbHs schenkungsteuerpflichtig sein können, wenn sie zu einer ungerechtfertigten Bereicherung eines Gesellschafters auf Kosten eines anderen führen. Dabei ist entscheidend, ob die Wertverhältnisse der Einlagen der Gesellschafter in einem angemessenen Verhältnis stehen oder ob eine deutliche Diskrepanz besteht, die auf eine freigebige Zuwendung hindeutet.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.