FG München 4 K 2517/12

Juni 10, 2022

FG München 4 K 2517/12

Freistellung des Werts einer ererbten Wohnung als Familienheim von der Erbschaftsteuer

Zusammenfassung RA und Notar Krau

Kernaussage:

Das Finanzgericht München entschied, dass eine Wohnung nicht als Familienheim steuerfrei vererbt werden kann, wenn der Erblasser sie vor seinem Tod nicht selbst genutzt hat.

Besuchsweise Aufenthalte oder die Bereitstellung eines Zimmers reichen nicht aus, um die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung zu erfüllen.

Hintergrund:

  • Der Kläger erbte eine Wohnung von seinem Vater.
  • Er beantragte die Steuerbefreiung für das Familienheim, da sein Vater die Wohnung früher bewohnt hatte und dort weiterhin ein Zimmer für ihn bereitstand.
  • Das Finanzamt lehnte die Steuerbefreiung ab, da der Vater seinen Wohnsitz vor Jahren an eine andere Adresse verlegt hatte und keine ausreichende Selbstnutzung der Wohnung nachweisen konnte.

Entscheidung des Gerichts:

Freistellung des Werts einer ererbten Wohnung als Familienheim von der Erbschaftsteuer – FG München 4 K 2517/12

  • Das Gericht wies die Klage ab und bestätigte die Entscheidung des Finanzamts.
  • Es stellte fest, dass die Steuerbefreiung für das Familienheim eine tatsächliche Nutzung der Wohnung zu eigenen Wohnzwecken durch den Erblasser voraussetzt.
  • Besuchsweise Aufenthalte oder die bloße Bereitstellung eines Zimmers reichen nicht aus, um die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung zu erfüllen.
  • Der melderechtliche Wohnsitz des Erblassers an einer anderen Adresse spricht gegen die Annahme einer Selbstnutzung der Wohnung.
  • Der Kläger konnte keine ausreichenden Beweise für eine tatsächliche Selbstnutzung der Wohnung durch seinen Vater vorlegen.

Fazit:

  • Dieses Urteil verdeutlicht die strengen Anforderungen an die Steuerbefreiung für das Familienheim.
  • Eine bloße emotionale Bindung zur Wohnung oder gelegentliche Aufenthalte reichen nicht aus.
  • Der Erblasser muss die Wohnung tatsächlich als seinen Lebensmittelpunkt genutzt haben, um die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen zu können.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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