Frist verpasst – Wenn der Betreuer patzt und Sie trotzdem Gerechtigkeit finden

Mai 20, 2025

Frist verpasst – Wenn der Betreuer patzt und Sie trotzdem Gerechtigkeit finden

BGH, Beschluss vom 22.01.2025 – XII ZB 450/23

RA und Notar Krau

Stellen Sie sich vor, Sie haben einen gerichtlichen Beschluss bekommen. Eine wichtige Frist läuft ab. Ihr Betreuer sollte sich darum kümmern.

Doch er vergisst es einfach. Ist das Ihre Schuld? Müssen Sie die Folgen tragen?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu eine wichtige Entscheidung getroffen. Sie stärkt Ihre Rechte.


Was war passiert?

Eine Frau musste Kindesunterhalt zahlen.

Das Amtsgericht traf dazu eine Entscheidung.

Der Anwalt der Frau bekam den Beschluss. Er schickte ihn an die Frau und ihren Betreuer weiter. Der Betreuer war aber mit anderen Dingen beschäftigt. Er vergaß den Beschluss.

Deshalb wurde die Frist für einen Einspruch verpasst. Die Frau erfuhr erst später davon.

Sie wollte trotzdem gegen die Entscheidung vorgehen. Das Oberlandesgericht lehnte dies ab. Es meinte, die Frau hätte selbst aufpassen müssen. Auch das Verschulden des Betreuers wurde ihr angelastet.


Die Sicht des BGH: Wer ist wirklich verantwortlich?

Der BGH sah das anders. Er gab der Frau recht. Seine Begründung ist für viele Menschen wichtig.

Frist verpasst – Wenn der Betreuer patzt und Sie trotzdem Gerechtigkeit finden

Ihr Anwalt macht keinen Fehler:

Der BGH stellte klar: Der Anwalt der Frau hatte seine Pflicht erfüllt. Er hatte den Beschluss rechtzeitig weitergeleitet. Er musste nicht extra nachfragen, ob die Frau ihn erhalten hat.

Der Betreuer ist nicht immer Ihr „Erfüllungsgehilfe“:

Hier kommt der entscheidende Punkt. Ein Betreuer wird bestellt, um Sie zu unterstützen.

Er soll Ihre Interessen vertreten.

Aber: Wenn der Betreuer nicht aktiv im Verfahren handelt, ist sein Fehler nicht automatisch Ihr Fehler.

Im Fall der Frau hatte der Betreuer nicht selbst vor Gericht agiert.

Er hatte keine Anträge gestellt. Er hatte keine Stellungnahmen abgegeben. Er hat das Verfahren also nicht „geführt“. Deshalb kann sein Versäumnis der Frau nicht zugerechnet werden.


Was bedeutet das für Sie?

Diese Entscheidung ist ein Lichtblick. Sie schützt Sie vor übereilten Urteilen.

Wenn Ihr Betreuer einen Fehler macht, ist das nicht sofort Ihr Problem.

Frist verpasst – Wenn der Betreuer patzt und Sie trotzdem Gerechtigkeit finden

Besonders dann nicht, wenn er nicht aktiv Ihr Verfahren betreut hat.

Gerichte müssen prüfen, ob Ihr Betreuer wirklich für Sie gehandelt hat. Nur dann können Ihnen seine Fehler angelastet werden. Das gibt Ihnen eine zweite Chance.


Haben Sie Fragen zu Ihrer Situation? Als erfahrener Rechtsanwalt und Notar stehe ich Ihnen gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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