fristlose Kündigung mehrfach Anruf bei Gewinnspiel

August 27, 2017

Fristlose Kündigung mehrfach Anruf bei Gewinnspiel

Erlaubnis auch ohne ausdrückliche Einschränkung

LAG Düsseldorf 12 Sa 630/15

RA und Notar Krau

Eine Bürokauffrau (Klägerin) wurde von ihrem Arbeitgeber (Beklagter) fristlos gekündigt, nachdem sie während der Arbeitspausen

mehrfach bei einer kostenpflichtigen Gewinnspielhotline angerufen hatte.

Der Arbeitgeber gestattete seinen Mitarbeitern private Telefonate, hatte die Nutzung von Sonderrufnummern aber weder ausdrücklich erlaubt noch verboten.

Die Klägerin klagte gegen die Kündigung.

fristlose Kündigung mehrfach Anruf bei Gewinnspiel

Kernaussage des Urteils:

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf entschied, dass die fristlose Kündigung unwirksam war.

Zwar stellte das Anrufen der Gewinnspielhotline eine Pflichtverletzung dar, die Interessenabwägung fiel jedoch zugunsten der Klägerin aus.

Begründung des Gerichts:

  • Pflichtverletzung:
    • Die Klägerin handelte pflichtwidrig, indem sie die Gewinnspielhotline anrief.
    • Die Erlaubnis des Arbeitgebers für private Telefonate erstreckte sich nicht auf kostenpflichtige Sonderrufnummern, insbesondere nicht auf Gewinnspielhotlines.
    • Durch die Anrufe nutzte die Klägerin die Betriebsmittel des Arbeitgebers unberechtigt und verursachte ihm zusätzliche Kosten.
  • Interessenabwägung:
    • Trotz der Pflichtverletzung war die fristlose Kündigung unverhältnismäßig.
    • Der Grad des Verschuldens der Klägerin war nicht schwerwiegend genug, um eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen.
    • Es gab keine eindeutige Regelung zur Nutzung von Sonderrufnummern.
    • Die Klägerin handelte nicht vorsätzlich oder beharrlich.
    • Die wirtschaftlichen Folgen der Anrufe waren gering.
    • Es bestand keine Wiederholungsgefahr.
  • Keine Abmahnung erforderlich:
    • Eine vorherige Abmahnung war nicht erforderlich, da die Klägerin die Pflichtwidrigkeit ihres Handelns erkennen konnte.

fristlose Kündigung mehrfach Anruf bei Gewinnspiel

Fazit:

Das Urteil verdeutlicht, dass selbst bei einer eindeutigen Pflichtverletzung eine fristlose Kündigung nicht immer gerechtfertigt ist.

Die Interessenabwägung im Einzelfall kann dazu führen, dass mildere Maßnahmen ausreichend sind.

Zusätzliche Informationen:

  • Das Urteil hat Bedeutung für die Praxis, da es die Anforderungen an die Rechtfertigung einer fristlosen Kündigung konkretisiert.
  • Arbeitgeber sollten klare Regelungen zur privaten Nutzung von Betriebsmitteln aufstellen.
  • Arbeitnehmer sollten sich über die Grenzen der erlaubten Privatnutzung informieren.

 

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

Schlagworte

Anfrage Mandat

    Starten Sie jetzt Ihre Anfrage.

    Die Beauftragung erfolgt erst nach erfolgreichem Interessenkonflikt-Check.
    Über die Vergütung informieren wir Sie transparent vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit.

    Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

    Rechtliche Hinweise zur Nutzung der Website und Haftungsausschluss

    Die auf dieser Homepage bereitgestellten Gerichtsentscheidungen stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.

    Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.

    Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.

    Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.

    Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.

    Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.

    Letzte Beiträge