Fristlose Kündigung mehrfach Anruf bei Gewinnspiel
Erlaubnis auch ohne ausdrückliche Einschränkung
LAG Düsseldorf 12 Sa 630/15
Eine Bürokauffrau (Klägerin) wurde von ihrem Arbeitgeber (Beklagter) fristlos gekündigt, nachdem sie während der Arbeitspausen
mehrfach bei einer kostenpflichtigen Gewinnspielhotline angerufen hatte.
Der Arbeitgeber gestattete seinen Mitarbeitern private Telefonate, hatte die Nutzung von Sonderrufnummern aber weder ausdrücklich erlaubt noch verboten.
Die Klägerin klagte gegen die Kündigung.
Kernaussage des Urteils:
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf entschied, dass die fristlose Kündigung unwirksam war.
Zwar stellte das Anrufen der Gewinnspielhotline eine Pflichtverletzung dar, die Interessenabwägung fiel jedoch zugunsten der Klägerin aus.
Begründung des Gerichts:
Fazit:
Das Urteil verdeutlicht, dass selbst bei einer eindeutigen Pflichtverletzung eine fristlose Kündigung nicht immer gerechtfertigt ist.
Die Interessenabwägung im Einzelfall kann dazu führen, dass mildere Maßnahmen ausreichend sind.
Zusätzliche Informationen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.