Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches
Interessenabwägung,
Umstände des Einzelfalls
BAG 2 AZR 3/83
Eine 27-jährige Buffetkraft (Klägerin) in einem Warenhaus aß ein Stück Bienenstichkuchen im Wert von ca. 1 DM, ohne dafür zu bezahlen.
Sie wurde daraufhin fristlos gekündigt.
Die Klägerin argumentierte, sie habe sich an dem Tag unwohl gefühlt und erst am Nachmittag etwas essen können.
Sie habe den Bienenstich nicht heimlich entwendet, sondern in aller Öffentlichkeit im Betrieb gegessen.
Kernaussage des Urteils:
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied, dass die Sache an das Landesarbeitsgericht (LAG) zurückverwiesen werden muss,
da die Frage des Verschuldens der Klägerin und damit die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung noch nicht abschließend geklärt war.
Begründung des Gerichts:
Fazit:
Der Bienenstich-Fall ist ein bekanntes Beispiel für die Abwägung der Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei geringfügigen Pflichtverletzungen.
Das Urteil verdeutlicht, dass selbst bei einer Bagatelle wie dem Diebstahl eines Stück Kuchens eine fristlose Kündigung in Betracht kommt, wenn die Umstände des Einzelfalls dies rechtfertigen.
Zusätzliche Informationen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.