GbR Nachweis Rechtsnachfolge durch Gesellschaftsvertrag

August 31, 2017
GbR Nachweis Rechtsnachfolge durch Gesellschaftsvertrag

GbR Nachweis Rechtsnachfolge durch Gesellschaftsvertrag

KG Berlin 1 W 907/15

Vorlage des Gesellschaftsvertrags bei Grundbuchberichtigung nach Tod eines GbR-Gesellschafters

RA und Notar Krau

Nach dem Tod eines Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der im Grundbuch als Miteigentümer eingetragen war, beantragten seine Erben die Berichtigung des Grundbuchs.

Das Grundbuchamt verlangte die Vorlage des Gesellschaftsvertrags, um die Rechtsnachfolge zu prüfen.

Die Erben legten Beschwerde gegen diese Zwischenverfügung ein.

Rechtliche Würdigung:

Das Kammergericht (KG) Berlin musste entscheiden, ob die Vorlage des Gesellschaftsvertrags für die Grundbuchberichtigung erforderlich ist, wenn die Erbfolge und die Bewilligung der Berichtigung durch alle Beteiligten vorliegen.

Entscheidung:

GbR Nachweis Rechtsnachfolge durch Gesellschaftsvertrag

Das KG Berlin hob die Zwischenverfügung des Grundbuchamts auf und entschied, dass die Vorlage des Gesellschaftsvertrags nicht erforderlich ist.

Begründung:

  • Berichtigung des Grundbuchs: Die Berichtigung des Grundbuchs nach dem Tod eines GbR-Gesellschafters ist eine Änderung der rechtlichen Verhältnisse und erfordert die Bewilligung aller Beteiligten.

  • Bewilligungsberechtigung: Die Erben des verstorbenen Gesellschafters sind neben den übrigen Gesellschaftern die einzigen Personen, die zur Bewilligung der Berichtigung berechtigt sind.

  • Gesellschaftsanteil als Teil des Nachlasses: Der Gesellschaftsanteil gehört zum Nachlass des verstorbenen Gesellschafters und geht auf seine Erben über.

  • Unrichtigkeitsnachweis: Für die Berichtigung des Grundbuchs ist kein Unrichtigkeitsnachweis erforderlich, wenn die Erbfolge und die Bewilligung aller Beteiligten vorliegen.

  • Vorlage des Gesellschaftsvertrags nicht erforderlich: Die Vorlage des Gesellschaftsvertrags ist nicht erforderlich, da die Erben und die übrigen Gesellschafter in ihrer Bewilligung schlüssig darlegen, dass das Grundbuch durch die Eintragung richtig wird.

  • Systemwidrigkeit: Die Forderung nach Vorlage des Gesellschaftsvertrags ist systemwidrig, da für eine Grundbuchberichtigung nicht beides verlangt werden kann: Berichtigungsbewilligung und Unrichtigkeitsnachweis.

  • Praktische Schwierigkeiten: Die Vorlage des Gesellschaftsvertrags ist in der Praxis oft mit Schwierigkeiten verbunden, da dieser häufig nicht in der erforderlichen Form vorliegt oder nachträglich geändert worden sein kann.

  • Keine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich: Die Vorlage einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nicht erforderlich, da die Erbfolge nicht der Grunderwerbsteuer unterliegt.

GbR Nachweis Rechtsnachfolge durch Gesellschaftsvertrag

Fazit:

Der Beschluss des KG Berlin erleichtert die Grundbuchberichtigung nach dem Tod eines GbR-Gesellschafters.

Die Vorlage des Gesellschaftsvertrags ist nicht erforderlich, wenn die Erbfolge und die Bewilligung aller Beteiligten vorliegen.

Dies vereinfacht das Verfahren und vermeidet unnötige Kosten und Verzögerungen.

RA und Notar Krau

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