
Gebäudeversicherung – Schaden an der Photovoltaikanlage
Landgericht Köln, Urteil vom 9. Mai 2025 – 18 O 254/23
Hier finden Sie eine ausführliche und leicht verständliche Zusammenfassung des Gerichtsurteils zum Thema Sturmschäden an Photovoltaikanlagen und die Haftung von Handwerksbetrieben.
Stellen Sie sich vor, Sie investieren viel Geld in eine moderne Photovoltaikanlage (PV-Anlage), um umweltfreundlichen Strom zu erzeugen. Alles scheint perfekt, bis ein schwerer Sturm aufzieht. Plötzlich passiert das Undenkbare: Die gesamte Anlage wird vom Dach gerissen und zerstört. Genau dies geschah im Februar 2020 während des Sturmtiefs „Sabine“.
In einem solchen Fall stellt sich sofort die Frage: Wer kommt für den Schaden auf? Normalerweise springt die Gebäudeversicherung ein. Doch wenn der Verdacht besteht, dass die Anlage nicht richtig montiert wurde, holt sich die Versicherung das Geld vom Bauunternehmen zurück. Das Landgericht Köln hat in einem aktuellen Urteil (Az. 23 O 146/21) entschieden, dass Handwerker für die Sturmfestigkeit ihrer Arbeit geradestehen müssen.
Im Jahr 2019 ließ ein Unternehmen auf dem Satteldach seiner Betriebshalle eine große Photovoltaikanlage installieren. Die Montage übernahm ein spezialisierter Fachbetrieb. Zur Sicherung der Anlage waren laut Herstellerangaben fast fünf Tonnen Ballastierungssteine vorgesehen. Diese Steine dienen dazu, die Module allein durch ihr Gewicht sicher auf dem Dach zu halten, ohne das Dach selbst durchbohren zu müssen.
Nur wenige Monate später, am 10. Februar 2020, fegte das Sturmtief „Sabine“ über Deutschland hinweg. Am Standort der Anlage wurden Windgeschwindigkeiten von etwas mehr als 100 km/h gemessen. Das entspricht der Windstärke 10 (schwerer Sturm). Die Folgen waren verheerend: Die PV-Anlage löste sich komplett vom Dach, wurde auf ein Nachbargebäude geschleudert und erlitt einen Totalschaden.
Die betroffene Firma kaufte daraufhin eine neue Anlage für 75.000 Euro. Die Gebäudeversicherung zahlte diesen Betrag zunächst an ihren Kunden aus. Damit war die Angelegenheit für die Versicherung jedoch nicht erledigt. Sie war der Ansicht, dass die Anlage niemals hätte wegfliegen dürfen, wenn sie fachgerecht montiert worden wäre.
Die Versicherung verklagte das Bauunternehmen und dessen Gesellschafter. Ihr Hauptargument: Die Anlage war nicht ausreichend mit den vorgeschriebenen Ballastierungssteinen gesichert. Das Bauunternehmen wehrte sich und behauptete, der Sturm sei so extrem gewesen (Windstärke 12 oder mehr), dass keine Montage der Welt hätte standhalten können.
Das Landgericht Köln gab der Versicherung nach einer ausführlichen Beweisaufnahme recht. Das Bauunternehmen muss die 75.000 Euro zurückzahlen. Warum das Gericht so entschied, ist für alle Hausbesitzer und Firmen wichtig, die Handwerker beauftragen. Hier spielen rechtliche Grundsätze eine Rolle, die Sie kennen sollten.
Ein zentraler Punkt in diesem Prozess war der sogenannte „Beweis des ersten Anscheins“. Das klingt kompliziert, ist aber eigentlich ganz einfach: Wenn eine Sache so passiert, wie es typischerweise bei einem Fehler der Fall ist, geht man erst einmal davon aus, dass dieser Fehler auch vorliegt.
Wenn eine Photovoltaikanlage bei einem normalen Sturm vom Dach fliegt, spricht der erste Anschein dafür, dass sie nicht sturmsicher montiert wurde. Ein Fachbetrieb schuldet nämlich ein Werk, das den üblichen Wetterbedingungen standhält. Ein Sturm mit Windstärke 10 ist zwar heftig, aber im deutschen Binnenland kein Ereignis, bei dem eine korrekt befestigte Anlage einfach davonfliegen darf.
Um diesen Anscheinsbeweis zu entkräften, hätte das Bauunternehmen beweisen müssen, dass ein ganz außergewöhnliches Naturereignis vorlag. Das wäre zum Beispiel ein Tornado oder ein Orkan mit Geschwindigkeiten gewesen, die an diesem Ort noch nie gemessen wurden.
Die Handwerker konnten dies jedoch nicht beweisen. Sie nannten zwar allgemeine Winddaten aus dem ganzen Bundesgebiet oder sogar aus dem Ausland, konnten aber für den konkreten Ort des Schadens keine extremen Werte belegen. Das Gericht vertraute stattdessen auf ein genaues Windgutachten, das lediglich Windstärke 10 bestätigte.
Das Gericht untersuchte sehr genau, wie die Anlage befestigt war. Dabei kamen Sachverständige und Zeugen zu Wort. Das Ergebnis war eindeutig: Es gab erhebliche Zweifel an der korrekten Ausführung der Arbeiten.
Ein wichtiger Hinweis für das Gericht war das Fehlen von Abdrücken. Wenn fast fünf Tonnen Steine monatelang auf einem Dach liegen, hinterlassen sie normalerweise deutliche Spuren oder Abdrücke in der Dachhaut. Der Gutachter der Versicherung und auch der gerichtlich bestellte Sachverständige konnten jedoch keine solchen Spuren finden. Das deutet stark darauf hin, dass die erforderliche Menge an Ballastierungssteinen niemals auf dem Dach platziert wurde.
Zudem gab es Widersprüche zwischen den Aussagen der Handwerker und den objektiven Fakten. Die Bauunternehmer behaupteten zwar, alles richtig gemacht zu haben, konnten aber keine Nachweise für die korrekte Ballastierung vorlegen. Wenn Aussagen von Zeugen gegen wissenschaftliche Gutachten stehen, folgt das Gericht meist den objektiven Beweisen.
Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal für alle, die Bauleistungen in Auftrag geben. Es stärkt die Position der Kunden und der Versicherer.
Wenn Sie einen Handwerker beauftragen, haben Sie Anspruch auf eine „sach- und fachgerechte“ Leistung. Das bedeutet im Falle einer Photovoltaikanlage, dass diese auch bei stürmischem Wetter sicher auf dem Dach bleiben muss. Tritt ein Schaden ein, hilft Ihnen der Anscheinsbeweis: Der Handwerker muss beweisen, dass er alles richtig gemacht hat – nicht Sie müssen ihm den Fehler im Detail nachweisen.
Sollte es zu einem Schaden kommen, reguliert Ihre Gebäudeversicherung diesen meist zum Neuwert. Sie sollten sich jedoch darüber im Klaren sein, dass die Versicherung versuchen wird, Regress zu nehmen, wenn ein Pfusch am Bau vorliegt. In diesem Fall geht Ihr eigener Anspruch gegen den Handwerker automatisch auf die Versicherung über.
Das Urteil des Landgerichts Köln zeigt deutlich: Wer beim Bauen spart oder ungenau arbeitet, trägt ein hohes finanzielles Risiko. Für Handwerksbetriebe bedeutet dies, dass sie jede Montage genau dokumentieren sollten. Für Sie als Kunde bedeutet es Sicherheit: Sie müssen nicht für die Fehler eines Fachbetriebs bezahlen, wenn die Natur einmal etwas heftiger reagiert.
Achten Sie bei der Installation von Anlagen auf Ihrem Haus immer darauf, dass die Montage nach Herstellervorgaben erfolgt. Fragen Sie im Zweifel nach, wie die Anlage gegen Sturm gesichert ist. So bleibt Ihnen ein böses Erwachen nach dem nächsten Unwetter erspart.
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