Gebührenbefreiung bei Grundbuchberichtigung
OLG Bamberg 23.05.2024 – 10 Wx 13/24
Kernaussage:
Für die Gebührenbefreiung bei der Grundbuchberichtigung nach einem Erbfall ist allein der rechtzeitige Eingang des Antrags innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall entscheidend, nicht die Vollzugsreife des Antrags.
Sachverhalt:
Entscheidung:
Gründe:
Fazit:
Diese Entscheidung bestätigt, dass für die Gebührenbefreiung bei der Grundbuchberichtigung nach einem Erbfall allein der rechtzeitige Eingang des Antrags innerhalb von zwei Jahren entscheidend ist.
Die Vollzugsreife des Antrags spielt keine Rolle.
Die Gebühren für eine Grundbucheintragung in Deutschland richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und hängen in erster Linie vom sogenannten Geschäftswert ab.
In den meisten Fällen entspricht der Geschäftswert dem Kaufpreis der Immobilie oder dem Wert des eingetragenen Rechts.
Übliche Gebühren:
Zusätzliche Kosten:
Beispiel:
Beim Kauf einer Immobilie für 300.000 € können folgende Gebühren anfallen:
Wichtig:
Online-Rechner:
Im Internet gibt es verschiedene Grundbuchrechner, mit denen Sie die voraussichtlichen Gebühren für eine Grundbucheintragung überschlägig berechnen können.
Fazit:
Die Gebühren für eine Grundbucheintragung können einen erheblichen Kostenfaktor darstellen. Es ist daher ratsam, sich vorab über die anfallenden Kosten zu informieren und gegebenenfalls Möglichkeiten zur Gebührenreduzierung zu prüfen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.