Gebührenbefreiung bei Grundbuchberichtigung
OLG Bamberg 23.05.2024 – 10 Wx 13/24
Kernaussage:
Für die Gebührenbefreiung bei der Grundbuchberichtigung nach einem Erbfall ist allein der rechtzeitige Eingang des Antrags innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall entscheidend, nicht die Vollzugsreife des Antrags.
Sachverhalt:
Entscheidung:
Gründe:
Fazit:
Diese Entscheidung bestätigt, dass für die Gebührenbefreiung bei der Grundbuchberichtigung nach einem Erbfall allein der rechtzeitige Eingang des Antrags innerhalb von zwei Jahren entscheidend ist.
Die Vollzugsreife des Antrags spielt keine Rolle.
Die Gebühren für eine Grundbucheintragung in Deutschland richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und hängen in erster Linie vom sogenannten Geschäftswert ab.
In den meisten Fällen entspricht der Geschäftswert dem Kaufpreis der Immobilie oder dem Wert des eingetragenen Rechts.
Übliche Gebühren:
Zusätzliche Kosten:
Beispiel:
Beim Kauf einer Immobilie für 300.000 € können folgende Gebühren anfallen:
Wichtig:
Online-Rechner:
Im Internet gibt es verschiedene Grundbuchrechner, mit denen Sie die voraussichtlichen Gebühren für eine Grundbucheintragung überschlägig berechnen können.
Fazit:
Die Gebühren für eine Grundbucheintragung können einen erheblichen Kostenfaktor darstellen. Es ist daher ratsam, sich vorab über die anfallenden Kosten zu informieren und gegebenenfalls Möglichkeiten zur Gebührenreduzierung zu prüfen.
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