Gebührenprivilegierung bei Grundbuchumschreibung nach Erbfall
RA und Notar Krau
Der Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg vom 16. Januar 2025 (Az.: 10 Wx 2/25 e) behandelt die Frage der Gebührenprivilegierung
bei der Grundbuchumschreibung nach einem Erbfall, insbesondere im Kontext einer Erbauseinandersetzung.
Im Kern geht es darum, ob und unter welchen Bedingungen ein Erbe auch nach einer Erbauseinandersetzung von den reduzierten Gebühren nach Nr. 14110 KV-GNotKG profitieren kann.
Sachverhalt
Nach dem Tod des Eigentümers eines Grundstücks beantragte eine Miterbin (die Beschwerdeführerin) die Umschreibung des Grundbuchs auf ihren Namen.
Zuvor hatten die Erben eine Erbauseinandersetzung notariell beurkundet, in der die Eigentumsübertragung des betreffenden Grundstücks auf die Beschwerdeführerin vereinbart wurde.
Das Amtsgericht stellte für die Grundbuchumschreibung die regulären Gebühren in Rechnung, da es der Ansicht war,
dass die Gebührenprivilegierung aufgrund der zwischenzeitlichen Erbauseinandersetzung und des fehlenden Erbnachweises nicht greife.
Entscheidung des OLG Bamberg
Das OLG Bamberg entschied, dass die Beschwerde der Miterbin begründet ist.
Es hob die Entscheidung des Amtsgerichts und die Kostenrechnung auf und stellte fest, dass die Grundbuchumschreibung gebührenprivilegiert ist.
Wesentliche Argumente des OLG
Fazit
Der Beschluss des OLG Bamberg stärkt die Rechte von Erben bei der Grundbuchumschreibung.
Er stellt klar, dass die Gebührenprivilegierung auch nach einer Erbauseinandersetzung und ohne gesonderten Erbnachweis gilt.
Damit wird die vom Gesetzgeber beabsichtigte zeitnahe Grundbuchberichtigung gefördert und die Rechtssicherheit im Grundbuchwesen gestärkt.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.