
Geerbter Pflichtteilsanspruch unterliegt der Erbschaftsteuer – auch wenn er nicht geltend gemacht wird
Bundesfinanzhof Urteil vom 07.12.2016 – II R 21/14
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
heute möchten wir Ihnen ein wichtiges Urteil zum Thema Erbschaftsteuer näherbringen. Es geht um die Besteuerung eines sogenannten Pflichtteilsanspruchs.
Dieser Anspruch kann vererbt werden. Auch wenn der ursprüngliche Erblasser ihn nicht geltend gemacht hat.
Stellen Sie sich vor, ein Mensch verstirbt. Er hinterlässt nahe Angehörige wie Kinder oder Ehepartner. Hat der Verstorbene im Testament diese enterbt, steht ihnen trotzdem ein Mindestanteil am Erbe zu.
Diesen Anteil nennt man Pflichtteil. Es ist quasi ein gesetzlich garantierter Mindestbetrag.
In einem konkreten Fall erbte ein Mann seinen Vater.
Der Vater hatte selbst einen Pflichtteilsanspruch. Diesen Anspruch hatte der Vater zu Lebzeiten aber nicht eingefordert.
Nach dem Tod des Vaters wollte der Sohn diesen geerbten Pflichtteil geltend machen.
Das Finanzamt sah das anders. Es wollte bereits auf den Todestag des Vaters Erbschaftsteuer auf diesen Anspruch erheben.
Der Sohn war der Meinung, dass Steuern erst bei tatsächlicher Geltendmachung fällig werden.
Der Bundesfinanzhof (BFH) gab dem Finanzamt Recht. Ein nicht geltend gemachter Pflichtteilsanspruch gehört zum Nachlass.
Er wird beim Erben mit dem Erbfall versteuert. Es ist unerheblich, ob der Erbe den Anspruch später einfordert.
Die Erbschaftsteuer entsteht mit dem Tod des ursprünglichen Berechtigten.
Wichtig ist: Es entsteht keine doppelte Besteuerung. Der Erbe zahlt einmal Erbschaftsteuer auf den geerbten Anspruch. Fordert er den Pflichtteil dann tatsächlich ein, fallen keine weiteren Steuern darauf an.
Anders ist es, wenn der Pflichtteilsberechtigte selbst seinen Anspruch geltend macht. Solange er dies nicht tut, fällt keine Erbschaftsteuer an.
Sein Erbe muss aber Steuern zahlen, auch wenn dieser den Anspruch nicht einfordert.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen dieses komplexe Thema verständlich erklären. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team von RA und Notar Krau
Die auf dieser Homepage bereitgestellten rechtlichen Hinweise und Fachaufsätze stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.
Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.
Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.
Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.
Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.
Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen