Geht die Regelung des § 1968 BGB den Landesbestattungsgesetzen vor?

November 14, 2025

Geht die Regelung des § 1968 BGB den Landesbestattungsgesetzen vor?


🏛️ Zwei verschiedene Regeln: Wer zahlt und wer macht?

Die kurze Antwort ist: Nein. Man kann nicht sagen, dass eine Regel der anderen einfach vorgeht. Es handelt sich um zwei verschiedene Arten von Pflichten. Diese Pflichten betreffen unterschiedliche Personen und haben unterschiedliche Ziele. Man muss sie daher getrennt voneinander betrachten.


📜 Die Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)

Der § 1968 BGB steht im Bürgerlichen Gesetzbuch. Dieses Gesetz ist bundesweit gültig. Es regelt das Erbrecht.

Was sagt § 1968 BGB?

Der Paragraf ist sehr kurz. Er besagt: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“

  • Erbe: Das ist die Person, die nach dem Tod das Vermögen und die Schulden des Verstorbenen übernimmt. Man nennt den Verstorbenen hier Erblasser.
  • Kosten: Gemeint sind die angemessenen Kosten für die Bestattung. Zum Beispiel: Kosten für den Bestatter, den Sarg, die Trauerfeier oder die Grabstätte.

Worum geht es hier?

Es geht hier allein um die Kostentragungspflicht. Das ist die zivilrechtliche Pflicht. Das bedeutet: Diese Regel klärt, wer am Ende das Geld bezahlen muss. Diese Kosten sind eine Nachlassschuld. Das heißt, sie werden aus dem Vermögen des Verstorbenen bezahlt. Reicht das Vermögen nicht aus, muss der Erbe zahlen.


📝 Die Regeln der Landesbestattungsgesetze

Die Landesbestattungsgesetze sind Gesetze der einzelnen Bundesländer. In Deutschland ist die Gesetzgebung zum Bestattungswesen Ländersache. Daher hat jedes Bundesland ein eigenes Bestattungsgesetz.

Was sagen die Landesbestattungsgesetze?

Diese Gesetze regeln die sogenannte Bestattungspflicht.

  • Bestattungspflicht: Das ist eine öffentlich-rechtliche Pflicht. Das bedeutet: Es ist eine Pflicht, die jemand gegenüber dem Staat oder der Gemeinde hat. Sie sorgt dafür, dass jeder Verstorbene ordnungsgemäß bestattet wird.
  • Die Gesetze legen eine Reihenfolge fest. Sie bestimmen, wer für die Bestattung verantwortlich ist. Meistens sind das die nächsten Angehörigen, zum Beispiel: Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister.

Geht die Regelung des § 1968 BGB den Landesbestattungsgesetzen vor?

Worum geht es hier?

Es geht hier um die Veranlassung und Durchführung der Bestattung. Es geht also darum, wer handeln muss. Diese Person muss zum Beispiel den Bestatter beauftragen. Sie muss sich um die Formalitäten kümmern.


💡 Das Zusammenspiel: Zwei Pflichten, oft dieselbe Person

Man sieht: Es gibt die Pflicht, zu bezahlen (§ 1968 BGB), und die Pflicht, zu handeln (Landesbestattungsgesetze).

Der Regelfall

Oft sind die Person, die handeln muss, und die Person, die zahlen muss, dieselben. Der nächste Angehörige ist häufig auch der Erbe.

Der Problemfall: Wenn die Pflichten auseinanderfallen

Manchmal sind diese Personen aber verschieden. Das passiert, wenn jemand:

  1. Das Erbe ausschlägt: Er will das Erbe nicht annehmen, weil es zum Beispiel nur Schulden gibt. Die Person, die handeln muss (Bestattungspflicht), bleibt aber trotzdem oft der nächste Angehörige. Sie ist damit nach dem Landesrecht verpflichtet, die Bestattung zu beauftragen.
  2. Jemand anders Erbe ist: Zum Beispiel, wenn der Verstorbene einen Freund im Testament als Erben eingesetzt hat. Die Kinder des Verstorbenen müssen dann handeln, aber der Freund zahlt.

Der Ausgleichsanspruch

Wenn nun die Person, die handeln musste (der Bestattungspflichtige), die Kosten vorgestreckt hat, kann sie das Geld vom Erben zurückfordern. Sie hat einen Ausgleichsanspruch. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem § 1968 BGB. Der Erbe muss die Kosten tragen, auch wenn er die Bestattung nicht selbst veranlasst hat.


⚖️ Fazit: Kein Vorrang, sondern Aufgabenteilung

Die Regelung des § 1968 BGB geht nicht den Landesbestattungsgesetzen vor.

  • Der § 1968 BGB regelt die Kosten (Erbe zahlt). Das ist Zivilrecht.
  • Die Landesbestattungsgesetze regeln die Organisation (Angehörige handeln). Das ist Öffentliches Recht.

Sie wirken nebeneinander. Die Landesgesetze sorgen dafür, dass die Bestattung schnell geschieht. Das BGB sorgt dafür, dass die Kosten letztlich aus dem Nachlass getragen werden. Das ist der Sinn dieser Aufgabenteilung.

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