Geht die Regelung des § 1968 BGB den Landesbestattungsgesetzen vor?
Die kurze Antwort ist: Nein. Man kann nicht sagen, dass eine Regel der anderen einfach vorgeht. Es handelt sich um zwei verschiedene Arten von Pflichten. Diese Pflichten betreffen unterschiedliche Personen und haben unterschiedliche Ziele. Man muss sie daher getrennt voneinander betrachten.
Der § 1968 BGB steht im Bürgerlichen Gesetzbuch. Dieses Gesetz ist bundesweit gültig. Es regelt das Erbrecht.
Der Paragraf ist sehr kurz. Er besagt: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“
Es geht hier allein um die Kostentragungspflicht. Das ist die zivilrechtliche Pflicht. Das bedeutet: Diese Regel klärt, wer am Ende das Geld bezahlen muss. Diese Kosten sind eine Nachlassschuld. Das heißt, sie werden aus dem Vermögen des Verstorbenen bezahlt. Reicht das Vermögen nicht aus, muss der Erbe zahlen.
Die Landesbestattungsgesetze sind Gesetze der einzelnen Bundesländer. In Deutschland ist die Gesetzgebung zum Bestattungswesen Ländersache. Daher hat jedes Bundesland ein eigenes Bestattungsgesetz.
Diese Gesetze regeln die sogenannte Bestattungspflicht.
Es geht hier um die Veranlassung und Durchführung der Bestattung. Es geht also darum, wer handeln muss. Diese Person muss zum Beispiel den Bestatter beauftragen. Sie muss sich um die Formalitäten kümmern.
Man sieht: Es gibt die Pflicht, zu bezahlen (§ 1968 BGB), und die Pflicht, zu handeln (Landesbestattungsgesetze).
Oft sind die Person, die handeln muss, und die Person, die zahlen muss, dieselben. Der nächste Angehörige ist häufig auch der Erbe.
Manchmal sind diese Personen aber verschieden. Das passiert, wenn jemand:
Wenn nun die Person, die handeln musste (der Bestattungspflichtige), die Kosten vorgestreckt hat, kann sie das Geld vom Erben zurückfordern. Sie hat einen Ausgleichsanspruch. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem § 1968 BGB. Der Erbe muss die Kosten tragen, auch wenn er die Bestattung nicht selbst veranlasst hat.
Die Regelung des § 1968 BGB geht nicht den Landesbestattungsgesetzen vor.
Sie wirken nebeneinander. Die Landesgesetze sorgen dafür, dass die Bestattung schnell geschieht. Das BGB sorgt dafür, dass die Kosten letztlich aus dem Nachlass getragen werden. Das ist der Sinn dieser Aufgabenteilung.