
Geldentschädigungsanspruch wegen einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung
BVerfG, Beschluss vom 29.06.2016 – 1 BvR 1717/15
Hier finden Sie eine präzise Zusammenfassung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (Az. 1 BvR 1717/15) vom 29. Juni 2016.
In diesem Verfahren geht es um einen Mann, der an einer Demonstration gegen einen Castortransport teilgenommen hat. Er wurde von der Polizei für viele Stunden festgehalten. Später wollte er dafür eine Geldentschädigung (Schmerzensgeld) vom Staat haben. Das zuständige Landgericht lehnte dies jedoch ab. Das Bundesverfassungsgericht musste nun prüfen, ob diese Ablehnung die Grundrechte des Mannes verletzt.
Der Beschwerdeführer nahm im November 2011 an einer Sitzblockade teil. Diese fand auf einer Bahnstrecke zwischen Lüneburg und Dannenberg statt. Die Polizei wollte den Castortransport schützen. Es gab ein Verbot, sich in der Nähe der Schienen aufzuhalten. Die Polizei forderte die Menschen mehrmals auf, den Ort zu verlassen.
Rund 1.300 Personen, darunter der Beschwerdeführer, folgten der Aufforderung nicht. Die Polizei nahm diese Menschen in Gewahrsam. Man brachte sie auf ein offenes Feld, den sogenannten „Feldgewahrsam“. Dort verbrachte der Mann viele Stunden.
Es war Nacht und die Temperaturen lagen zwischen 5 und 10 Grad Celsius. Später fing es an zu regnen. Es gab zwar mobile Toiletten, aber die Umstände waren schwierig. Am nächsten Vormittag gab es Unruhen. Die Polizei setzte sogar Pfefferspray gegen einige Personen ein. Erst gegen Mittag des nächsten Tages durfte der Mann gehen. Insgesamt war er über acht Stunden eingesperrt.
Zuerst stellte das Landgericht Lüneburg in einem anderen Beschluss fest: Die Freiheitsentziehung war rechtswidrig. Der Hauptgrund war, dass die Polizei den Mann nicht sofort einem Richter vorgeführt hatte. Das Gesetz verlangt aber, dass ein Richter so schnell wie möglich über die Haft entscheidet.
Trotz dieser Feststellung wollte das Landgericht dem Mann kein Geld zahlen. Die Richter meinten, die Verletzung seiner Rechte sei nicht schwerwiegend genug. Sie sagten, es reiche aus, dass das Gericht die Rechtswidrigkeit festgestellt habe. Zudem habe sich der Mann ja selbst rechtswidrig auf den Schienen aufgehalten. Gegen diese Entscheidung wehrte sich der Mann mit einer Verfassungsbeschwerde.
Das Bundesverfassungsgericht gab dem Mann recht. Die Richter in Karlsruhe hoben das Urteil des Landgerichts auf. Sie erklärten, dass das Landgericht die Bedeutung der Grundrechte nicht richtig erkannt hat. Es geht hier um die Freiheit der Person und die Menschenwürde.
Das Bundesverfassungsgericht kritisierte mehrere Punkte des Landgerichts:
Das Landgericht durfte die Entschädigung nicht einfach ablehnen, nur weil der Mann auf den Schienen saß. Auch wenn jemand eine Ordnungswidrigkeit begeht, hat er trotzdem Anspruch auf ein faires Verfahren und den Schutz seiner Freiheit. Seine eigene Schuld macht die Fehler der Polizei nicht ungeschehen.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Urteil des Landgerichts Lüneburg aufgehoben. Die Sache wird nun dorthin zurückgegeben. Das Landgericht muss jetzt neu entscheiden. Dabei muss es die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts beachten.
Das Land Niedersachsen muss dem Mann die Kosten für das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht erstatten. Der Wert des Falls wurde auf 25.000 Euro festgesetzt.
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