Geldinstitut das Vorsorgevollmacht nicht anerkennt können Kosten Betreuungsverfahren auferlegt werden – LG Mainz T 2/20
Sachverhalt:
Ein an amyotropher Lateralsklerose erkrankter Mann hatte seiner Ehefrau eine Vorsorgevollmacht erteilt.
Die Sparkasse, bei der die Ehefrau ein Konto hatte, verweigerte die Anerkennung der Vollmacht und bestand auf der Einrichtung einer Betreuung.
Die Ehefrau leitete daraufhin ein Betreuungsverfahren ein.
Das Amtsgericht Mainz ordnete die Betreuung an und erlegte der Sparkasse die Kosten des Verfahrens auf.
Entscheidung des LG Mainz:
Das LG Mainz wies die Beschwerde der Sparkasse zurück.
Die Sparkasse muss die Kosten des Betreuungsverfahrens tragen.
Begründung:
Das LG Mainz führte aus, dass die Sparkasse die Kosten des Betreuungsverfahrens zu tragen hat, da sie das Verfahren veranlasst hat und sie ein grobes Verschulden trifft (§ 81 Abs. 4 FamFG).
Zentrale Argumente des Gerichts:
Fazit:
Das LG Mainz hat entschieden, dass die Sparkasse die Kosten des Betreuungsverfahrens zu tragen hat.
Die Entscheidung zeigt, dass Banken Vorsorgevollmachten grundsätzlich anerkennen müssen und nur in Ausnahmefällen auf der Einrichtung einer Betreuung bestehen dürfen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.