Geliebtentestament und Testamentsauslegung

April 21, 2019
KI generiertes Symbolbild

Geliebtentestament und Testamentsauslegung

KG Berlin Urteil 13.3.1975 – 12 U 2643/74

RA und Notar Krau

Das Urteil des Kammergerichts Berlin vom 13. März 1975 (Az. 12 U 2643/74) behandelt die Rechtsgültigkeit eines Vermächtnisses

zugunsten der langjährigen Geliebten eines Erblassers, trotz der Existenz eines nichtehelichen Kindes und der Mutter des Erblassers als Alleinerbin.

Der Fall zeigt, wie komplexe familienrechtliche und erbrechtliche Fragen durch eine genaue Auslegung von Testamenten sowie gesetzlicher Regelungen gelöst werden.

Der Erblasser hatte seine Mutter zur Alleinerbin bestimmt, vermachte jedoch seiner Geliebten ein Grundstück.

Vor seinem Tod verkaufte er dieses Grundstück, ohne das Testament anzupassen.

Nach seinem Tod zahlte die Mutter den Verkaufserlös in Höhe von 170.000 DM an die Geliebte aus.

Später erfuhr sie von der Existenz des nichtehelichen Kindes, welches Anspruch auf den Pflichtteil geltend machte.

Die Mutter forderte daraufhin die Rückzahlung des gesamten Betrags von der Geliebten, argumentierend, dass das Vermächtnis sittenwidrig und der Erlös aus dem Grundstück nicht Bestandteil des Testaments sei.

Geliebtentestament und Testamentsauslegung

Das Gericht entschied, dass die Mutter gemäß Paragraf 813 BGB einen Anspruch auf Rückzahlung von 85.000 DM habe,

da sie als Erbin für den Pflichtteil des nichtehelichen Kindes aufkommen muss und daher das Vermächtnis im Verhältnis zum Reinnachlass zu kürzen sei.

Eine ergänzende Testamentsauslegung führte dazu, dass der Erlös aus dem verkauften Grundstück als Vermächtnis an die Geliebte angesehen wurde,

da der Erblasser beabsichtigte, ihr diesen Wert zukommen zu lassen.

Das Gericht verneinte eine Sittenwidrigkeit des Vermächtnisses, da die langjährige Beziehung des Erblassers zur Beklagten nicht allein auf sexuellen Aspekten beruhte und keine unredliche Gesinnung des Erblassers erkennbar war.

Auch wurde berücksichtigt, dass die Mutter durch das verbleibende Erbe ausreichend abgesichert sei.

Letztlich blieb der Klage der Mutter nur in Höhe von 85.000 DM stattgegeben, da das restliche Vermächtnis zu Recht bestand.

Die Entscheidung zeigt die Bedeutung der Testamentsauslegung und der gesetzlichen Pflichtteilslasten bei der Durchsetzung von Vermächtnissen.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

Schlagworte

Anfrage Mandat

    Starten Sie jetzt Ihre Anfrage.

    Die Beauftragung erfolgt erst nach erfolgreichem Interessenkonflikt-Check.
    Über die Vergütung informieren wir Sie transparent vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit.

    Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

    Rechtliche Hinweise zur Nutzung der Website und Haftungsausschluss

    Die auf dieser Homepage bereitgestellten Gerichtsentscheidungen stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.

    Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.

    Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.

    Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.

    Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.

    Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.

    Letzte Beiträge