Gelten für einen Arbeitsvertrag die Regeln über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen?
Sie fragen sich, ob die Regeln über die sogenannten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (kurz: AGB) auch für Arbeitsverträge gelten. Diese Frage ist wichtig, weil viele Arbeitsverträge vorformulierte Texte enthalten. Das bedeutet: Der Arbeitgeber gibt den Vertragstext vor, und Sie als Arbeitnehmer können meist nur „Ja“ oder „Nein“ sagen. Im Folgenden erkläre ich Ihnen in einfachen Worten, was AGB sind, wie sie im Arbeitsvertrag wirken und was das für Sie bedeutet.
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind vorformulierte Vertragsregeln, die für viele Verträge gleich verwendet werden. Sie werden von einer Vertragspartei, meist dem Arbeitgeber, für mehrere Verträge vorbereitet. Sie gelten, wenn sie dem anderen Vertragspartner beim Abschluss des Vertrages vorgelegt werden. Es ist egal, ob sie im Vertrag selbst stehen oder als Anhang beigefügt werden. Auch die Form spielt keine Rolle – sie können schriftlich, gedruckt oder sogar digital sein.
Wenn Sie einen Arbeitsvertrag bekommen, in dem viele Punkte schon feststehen und Sie diese nicht einzeln mit dem Arbeitgeber besprechen oder verhandeln, handelt es sich meist um AGB. Typisch sind zum Beispiel Regelungen zur Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen oder Ausschlussfristen.
Seit dem 1. Januar 2002 gelten die gesetzlichen Regeln über AGB (§§ 305 bis 310 Bürgerliches Gesetzbuch, kurz: BGB) grundsätzlich auch für Arbeitsverträge. Das bedeutet: Auch im Arbeitsrecht werden vorformulierte Vertragsbedingungen vom Gesetz besonders geprüft und geschützt.
Das Ziel ist, den schwächeren Vertragspartner – im Arbeitsrecht meist den Arbeitnehmer – vor unfairen oder überraschenden Regelungen zu schützen. Der Gesetzgeber weiß, dass Arbeitnehmer selten die Möglichkeit haben, einzelne Vertragsbedingungen auszuhandeln. Deshalb gibt es besondere Schutzvorschriften.
Damit AGB im Arbeitsvertrag gelten, müssen sie vom Arbeitgeber gestellt werden. Das heißt: Der Arbeitgeber gibt die Regeln vor, und Sie als Arbeitnehmer haben keinen echten Einfluss auf den Inhalt. Wenn Sie einzelne Punkte mit dem Arbeitgeber verhandeln und gemeinsam festlegen, handelt es sich nicht um AGB, sondern um eine sogenannte Individualabrede. Solche individuell ausgehandelten Regeln gehen immer vor.
Im Arbeitsrecht gibt es eine wichtige Besonderheit: Die Regeln, wie AGB in den Vertrag einbezogen werden müssen (§ 305 Abs. 2 BGB), gelten nicht direkt für Arbeitsverträge. Das heißt: Der Arbeitgeber muss Sie nicht ausdrücklich auf die AGB hinweisen oder Ihnen eine Kopie geben. Trotzdem müssen Sie wissen, was im Vertrag steht, und damit einverstanden sein.
Manche Regeln im Vertrag sind so ungewöhnlich, dass Sie als Arbeitnehmer nicht damit rechnen müssen. Solche „überraschenden Klauseln“ werden nicht Teil des Vertrags. Beispiel: Wenn im Kleingedruckten plötzlich steht, dass Sie für Schäden haften, mit denen Sie nicht rechnen konnten.
Wenn eine Regel im Vertrag unklar oder missverständlich ist, gilt immer die Auslegung, die für Sie als Arbeitnehmer am günstigsten ist. Das nennt man die „Unklarheitenregel“. Sie schützt Sie davor, dass der Arbeitgeber unklare Formulierungen zu seinem Vorteil auslegt.
AGB im Arbeitsvertrag dürfen Sie als Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen. Das bedeutet: Sie dürfen nicht gegen das Gesetz oder gegen die Grundgedanken des Arbeitsrechts verstoßen. Auch müssen die Regeln klar und verständlich sein. Ist das nicht der Fall, ist die Klausel unwirksam.
– Eine Regel, die Ihnen weniger Urlaub gibt als das Gesetz vorschreibt.
– Eine Regel, die Ihnen verbietet, nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses in Ihrem Beruf zu arbeiten, ohne dass dafür eine Entschädigung gezahlt wird.
– Eine Regel, die Ihnen das Recht nimmt, Lohnforderungen nach einer bestimmten Zeit geltend zu machen, ohne dass Sie darauf besonders hingewiesen wurden.
Ist eine einzelne Regel im Vertrag unwirksam, bleibt der Rest des Vertrags trotzdem gültig. Nur die unwirksame Klausel wird durch die gesetzlichen Regeln ersetzt.
Die Regeln werden so ausgelegt, wie ein verständiger und ehrlicher Arbeitnehmer sie verstehen würde. Es kommt also nicht darauf an, was ein Jurist versteht, sondern was ein normaler Arbeitnehmer darunter versteht.
Die Fachliteratur und die Gerichte sind sich einig: Die AGB-Regeln gelten auch für Arbeitsverträge, wenn der Vertrag vorformuliert ist und nicht individuell ausgehandelt wurde. Das Bundesarbeitsgericht hat dies mehrfach bestätigt. Allerdings müssen die Besonderheiten des Arbeitsrechts beachtet werden. Das heißt: Die Regeln werden manchmal etwas anders angewendet als in anderen Verträgen, um den Schutz des Arbeitnehmers zu sichern.
– Die Regeln über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten auch für Arbeitsverträge, wenn diese vorformulierte Vertragsbedingungen enthalten.
– AGB sind alle Regeln, die für viele Verträge gleich vorbereitet und vom Arbeitgeber gestellt werden.
– Individuell ausgehandelte Regeln gehen immer vor.
– Überraschende oder unklare Regeln sind unwirksam oder werden zu Ihren Gunsten ausgelegt.
– AGB dürfen Sie als Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen.
– Ist eine AGB-Regel unwirksam, bleibt der Rest des Vertrags gültig.
Wenn Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, in dem viele Regeln schon vorgegeben sind, gelten für diese Regeln die Schutzvorschriften des Gesetzes über AGB. Das gibt Ihnen Sicherheit und schützt Sie vor unfairen oder überraschenden Klauseln. Sie können sich darauf verlassen, dass der Gesetzgeber und die Gerichte Ihre Rechte als Arbeitnehmer im Blick haben