Gelten für einen notariellen Vertrag die Regeln über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen?
## Einleitung
Sie fragen sich, ob für einen notariellen Vertrag die Regeln über die sogenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten. Diese Frage ist wichtig, weil viele Menschen glauben, dass ein Vertrag beim Notar immer „besonders sicher“ ist und keine AGB-Regeln gelten. Das ist aber nicht immer so. Im Folgenden erkläre ich Ihnen in einfachen Worten, was AGB sind, wann sie auch bei notariellen Verträgen gelten und was das für Sie bedeutet.
## Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)?
Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB, sind vorformulierte Vertragsregeln. Sie werden von einer Vertragspartei – zum Beispiel einer Firma oder einem Verkäufer – für viele Verträge vorbereitet. Sie gelten also nicht nur für einen einzelnen Vertrag, sondern für viele ähnliche Verträge. Ein Beispiel: Ein Immobilienunternehmen verkauft viele Wohnungen und benutzt dafür immer wieder dieselben Vertragsklauseln. Dann sind diese Klauseln AGB
Ein wichtiger Punkt: AGB sind nur dann AGB, wenn sie nicht mit dem Vertragspartner einzeln ausgehandelt wurden. Das bedeutet: Wenn Sie mit dem anderen Vertragspartner über jede einzelne Klausel verhandeln und diese gemeinsam festlegen, handelt es sich nicht um AGB
## Was ist ein notarieller Vertrag?
Ein notarieller Vertrag ist ein Vertrag, der von einem Notar beurkundet wird. Das bedeutet: Der Notar liest den Vertrag vor, erklärt ihn und stellt sicher, dass beide Parteien den Vertrag verstehen und freiwillig unterschreiben. Notarielle Verträge sind zum Beispiel beim Kauf einer Immobilie oder bei Eheverträgen vorgeschrieben.
Die Regeln über AGB gelten grundsätzlich für alle Verträge, auch für notarielle Verträge. Das steht im Gesetz. Es ist egal, ob der Vertrag schriftlich, mündlich oder beim Notar abgeschlossen wurde. Entscheidend ist, ob eine Vertragspartei vorformulierte Bedingungen für viele Verträge verwendet
Das bedeutet: Wenn zum Beispiel ein Bauträger immer wieder dieselben Vertragsklauseln in notariellen Kaufverträgen verwendet, sind diese Klauseln AGB. Dann gelten die Schutzregeln des Gesetzes über AGB auch für notarielle Verträge
### Ausnahme: Individuell ausgehandelte Klauseln
Wenn Sie mit dem Vertragspartner einzelne Klauseln wirklich verhandeln und gemeinsam festlegen, sind diese nicht AGB. Das Gesetz sagt: Individuelle Vereinbarungen gehen immer vor. Sie haben Vorrang vor den AGB
### Ausnahme: Bestimmte Vertragsarten
Für einige Verträge gelten die AGB-Regeln nicht. Das betrifft zum Beispiel Verträge im Erbrecht, Familienrecht und Gesellschaftsrecht. Typische Beispiele sind Erbverträge, Eheverträge oder Gesellschaftsverträge. Hier sagt das Gesetz ausdrücklich: Die AGB-Regeln gelten nicht
## Was bedeuten die AGB-Regeln für notarielle Verträge?
### Einbeziehung von AGB
Damit AGB in einen Vertrag aufgenommen werden, muss der Verwender (zum Beispiel der Verkäufer) den anderen Vertragspartner auf die AGB hinweisen. Der Vertragspartner muss die Möglichkeit haben, die AGB zu lesen und zu verstehen. Beim Notar ist das meist der Fall, weil der Notar den Vertrag vorliest und erklärt
### Kontrolle von AGB
Das Gesetz schützt Sie vor unfairen oder überraschenden Klauseln. Das bedeutet: Bestimmungen, die sehr ungewöhnlich sind und mit denen Sie nicht rechnen mussten, werden nicht Vertragsbestandteil. Außerdem dürfen AGB Sie nicht unangemessen benachteiligen. Wenn das doch passiert, sind diese Klauseln unwirksam. Der Rest des Vertrags bleibt aber gültig
### Beispiel aus der Rechtsprechung
Gerichte haben entschieden: Auch bei notariellen Verträgen können AGB vorliegen. Wenn zum Beispiel ein Verkäufer immer wieder dieselben Vertragsmuster beim Notar verwendet, sind das AGB. Dann prüft das Gericht, ob diese Klauseln fair sind. Wenn eine Klausel den Käufer unangemessen benachteiligt, ist sie unwirksam – auch wenn der Vertrag vom Notar beurkundet wurde
## Was sollten Sie als Vertragspartner beachten?
– Lesen Sie den Vertrag genau durch, auch beim Notar.
– Fragen Sie nach, wenn Sie etwas nicht verstehen.
– Lassen Sie sich erklären, ob einzelne Klauseln verhandelt wurden oder ob sie vom Verkäufer vorgegeben wurden.
– Wenn Sie das Gefühl haben, dass eine Klausel unfair ist, sprechen Sie das beim Notar an.
– Die Regeln über Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten grundsätzlich auch für notarielle Verträge, wenn vorformulierte Vertragsbedingungen für viele Verträge verwendet werden
– Individuell ausgehandelte Klauseln sind keine AGB und gehen immer vor
– Für bestimmte Vertragsarten, wie Erb-, Familien- oder Gesellschaftsrecht, gelten die AGB-Regeln nicht
– Unfaire oder überraschende Klauseln in AGB sind unwirksam, auch in notariellen Verträgen
Wenn Sie einen Vertrag beim Notar unterschreiben, achten Sie darauf, ob vorformulierte Klauseln verwendet werden. Die AGB-Regeln schützen Sie auch dort vor unangemessenen Benachteiligungen.