Geltendmachung der Unwirksamkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots im Wege der einstweiligen Verfügung
Oberlandesgericht München Hinweisbeschluss, 02. Aug. 2018 – 7 U 2107/18
RA und Notar Krau
Der Kläger möchte als Geschäftsführer bei einer anderen Firma, der Firma „[…]“, arbeiten. Die Beklagte sagt aber, dass er das aufgrund einer Vereinbarung in seinem alten Arbeitsvertrag – einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot – nicht darf. Dieses Verbot soll verhindern, dass er zu einem Konkurrenten wechselt.
Das Herzstück dieses Falles ist das Wettbewerbsverbot. Der Senat erklärt, warum dieses Verbot nicht gültig ist:
Die Beklagte hatte auch argumentiert, dass die schnelle Entscheidung zugunsten des Klägers das Ergebnis des Hauptverfahrens (des eigentlichen Gerichtsverfahrens, das länger dauern kann) vorwegnimmt. Der Senat entgegnet, dass der Kläger in diesem Fall bis zum Abschluss des langen Hauptverfahrens benachteiligt wäre, da er in der Zwischenzeit keine Arbeit aufnehmen könnte. Da der Senat davon ausgeht, dass der Kläger im Hauptverfahren höchstwahrscheinlich gewinnen wird, ist es fair, ihm diesen vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren.
Der Senat gibt der Beklagten die Möglichkeit, bis zum 31. August 2018 eine Stellungnahme abzugeben. Der Senat schlägt der Beklagten vor, die Berufung zurückzuziehen. Das würde die Gerichtsgebühren halbieren.
Kurz gesagt: Der Kläger darf seinen neuen Job als Geschäftsführer bei der Firma […] antreten, weil das Wettbewerbsverbot in seinem alten Vertrag zu weit gefasst und damit unwirksam ist. Die Berufung der ehemaligen Firma dagegen hat voraussichtlich keinen Erfolg.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.