Geltendmachung des Pflichtteils – OLG Hamm 10 W 91/20

August 25, 2023

Geltendmachung des Pflichtteils – OLG Hamm 10 W 91/20, Beschluss vom 29.03.2022

Keine Geltendmachung des Pflichtteils, wenn zuvor erhobene Ansprüche nach Kenntnis von der Pflichtteilsstrafklausel alsbald zurückgezogen werden


Zusammenfassung RA und Notar Krau

Im Fall OLG Hamm 10 W 91/20 handelt es sich um eine Auseinandersetzung zwischen den beiden Kindern eines Verstorbenen, die in einem gemeinschaftlichen Testament als gegenseitige Alleinerben eingesetzt wurden.

Das Testament enthält eine Pflichtteilsstrafklausel, die besagt, dass ein Kind, das nach dem Tod des ersten Ehepartners das Pflichtteil verlangt, nach dem Tod des zweiten Ehepartners ebenfalls nur den Pflichtteil erhält.

Die Beteiligte zu 2) hatte zunächst Pflichtteilsansprüche geltend gemacht, diese jedoch später zurückgezogen.

Das Nachlassgericht entschied, dass die Pflichtteilsstrafklausel nicht greift, wenn Pflichtteilsansprüche nach dem Tod des überlebenden Ehepartners geltend gemacht werden.

Der Beteiligte zu 1) legte Beschwerde ein und argumentierte, dass die Klausel eindeutig sei und unabhängig von Zeitpunkt und Reihenfolge der Pflichtteilsansprüche gelte.

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschied, dass die Pflichtteilsstrafklausel nicht ausgelöst wurde, da die Beteiligte zu 2) ihre Ansprüche zurückgezogen hatte, bevor sie Kenntnis von der Klausel hatte.

Das OLG folgte der Argumentation des Nachlassgerichts und wies die Beschwerde des Beteiligten zu 1) zurück, bestätigte die Entscheidung des Nachlassgerichts und erklärte, dass die Beteiligten zu 1) und 2) je zur Hälfte Miterben des Verstorbenen sind.

Geltendmachung des Pflichtteils – OLG Hamm 10 W 91/20

Inhaltsverzeichnis:

I. Einleitung

  • Vorstellung des Falls OLG Hamm 10 W 91/20

II. Hintergrund

  • Gemeinschaftliches Testament der Eltern
  • Pflichtteilsstrafklausel im Testament

III. Verlauf des Falls

  • Pflichtteilsansprüche der Beteiligten zu 2)
  • Zurückziehung der Pflichtteilsansprüche
  • Entscheidung des Nachlassgerichts

IV. Beschwerde des Beteiligten zu 1)

  • Argumentation des Beteiligten zu 1)
  • Auseinandersetzung um die Auslegung der Pflichtteilsstrafklausel

V. Entscheidung des OLG Hamm

  • Begründung für die Ablehnung der Beschwerde des Beteiligten zu 1)
  • Feststellung der Miterbenschaft der Beteiligten zu 1) und 2)

VI. Schlussfolgerung

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

Schlagworte

Anfrage Mandat

    Starten Sie jetzt Ihre Anfrage.

    Die Beauftragung erfolgt erst nach erfolgreichem Interessenkonflikt-Check.
    Über die Vergütung informieren wir Sie transparent vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit.

    Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

    Rechtliche Hinweise zur Nutzung der Website und Haftungsausschluss

    Die auf dieser Homepage bereitgestellten Gerichtsentscheidungen stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.

    Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.

    Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.

    Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.

    Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.

    Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.