Geltendmachung des Pflichtteils – OLG Hamm 10 W 91/20, Beschluss vom 29.03.2022
Keine Geltendmachung des Pflichtteils, wenn zuvor erhobene Ansprüche nach Kenntnis von der Pflichtteilsstrafklausel alsbald zurückgezogen werden
Im Fall OLG Hamm 10 W 91/20 handelt es sich um eine Auseinandersetzung zwischen den beiden Kindern eines Verstorbenen, die in einem gemeinschaftlichen Testament als gegenseitige Alleinerben eingesetzt wurden.
Das Testament enthält eine Pflichtteilsstrafklausel, die besagt, dass ein Kind, das nach dem Tod des ersten Ehepartners das Pflichtteil verlangt, nach dem Tod des zweiten Ehepartners ebenfalls nur den Pflichtteil erhält.
Die Beteiligte zu 2) hatte zunächst Pflichtteilsansprüche geltend gemacht, diese jedoch später zurückgezogen.
Das Nachlassgericht entschied, dass die Pflichtteilsstrafklausel nicht greift, wenn Pflichtteilsansprüche nach dem Tod des überlebenden Ehepartners geltend gemacht werden.
Der Beteiligte zu 1) legte Beschwerde ein und argumentierte, dass die Klausel eindeutig sei und unabhängig von Zeitpunkt und Reihenfolge der Pflichtteilsansprüche gelte.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschied, dass die Pflichtteilsstrafklausel nicht ausgelöst wurde, da die Beteiligte zu 2) ihre Ansprüche zurückgezogen hatte, bevor sie Kenntnis von der Klausel hatte.
Das OLG folgte der Argumentation des Nachlassgerichts und wies die Beschwerde des Beteiligten zu 1) zurück, bestätigte die Entscheidung des Nachlassgerichts und erklärte, dass die Beteiligten zu 1) und 2) je zur Hälfte Miterben des Verstorbenen sind.
I. Einleitung
II. Hintergrund
III. Verlauf des Falls
IV. Beschwerde des Beteiligten zu 1)
V. Entscheidung des OLG Hamm
VI. Schlussfolgerung
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.