gemeindliches Vorkaufsrecht
Die Beteiligten schlossen einen Vertrag über den Verkauf eines Grundstücks in Keppeln.
Als Gegenleistung sollte der Käufer einen Teil des Kaufpreises in bar zahlen und seine Eltern sollten im Gegenzug ein Grundstück in Nergena auf die Verkäuferin übertragen.
Das Grundbuchamt verlangte für die Eigentumsumschreibung ein Zeugnis der Gemeinde Goch über das Nichtbestehen bzw. die Nichtausübung des Vorkaufsrechts für das Grundstück in Nergena.
Die Beteiligten legten Beschwerde ein, da es sich bei der Übertragung des Grundstücks in Nergena nicht um einen Kaufvertrag, sondern um einen Tausch handele.
Kernaussage des Beschlusses:
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf gab der weiteren Beschwerde statt.
Das Grundbuchamt darf die Vorlage eines Zeugnisses über das Nichtbestehen bzw. die Nichtausübung des Vorkaufsrechts nicht verlangen, da im vorliegenden Fall kein Vorkaufsfall gegeben ist.
Begründung des Gerichts:
Fazit:
Der Beschluss verdeutlicht, dass das Vorkaufsrecht der Gemeinde nicht bei jeder Grundstücksübertragung besteht.
Ein Vorkaufsfall liegt nur dann vor, wenn die Gemeinde in der Lage ist, in den Vertrag einzutreten und die vereinbarte Gegenleistung zu erbringen.
Zusätzliche Informationen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.