gemeinschaftlicher Erbschein aufgrund gewillkürter Erbfolge – OLG Frankfurt am Main 09.03.2015 – 21 W 15/15

April 9, 2019

gemeinschaftlicher Erbschein aufgrund gewillkürter Erbfolge – OLG Frankfurt am Main 09.03.2015 – 21 W 15/15

RA und Notar Krau

Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main vom 9. März 2015 betrifft die Festsetzung des Nachlasswertes nach einem Erbfall.

Die Beteiligte zu 1) hatte ursprünglich einen gemeinschaftlichen Erbschein für sich und ihren Vater beantragt, was auch gewährt wurde.

Im Nachlass befanden sich Barvermögen, Bankguthaben und Wertpapiere im Wert von 296.711,77 € sowie ein 668 m² großes Hausgrundstück.

Das Nachlassgericht berechnete zunächst den Wert des Grundstücks und setzte den Nachlasswert auf 508.800 € fest.

Die Beteiligte zu 1) erhob jedoch Einwände gegen diese Berechnung, insbesondere hinsichtlich des Wertes der Immobilie.

Sie argumentierte, dass das Gebäude aufgrund seines Alters und verschiedener Mängel deutlich weniger wert sei. Insbesondere forderte sie höhere Abschläge für das Alter und Mängel des Gebäudes.

gemeinschaftlicher Erbschein aufgrund gewillkürter Erbfolge – OLG Frankfurt am Main 09.03.2015 – 21 W 15/15

Im Verlauf des Beschwerdeverfahrens reduzierte das OLG Frankfurt den Nachlasswert auf 450.000 €, basierend auf einer detaillierten Neubewertung des Gebäudes und des Grundstücks.

Das Gericht stellte fest, dass der Wert des Gebäudes unter Berücksichtigung einer Alterswertminderung und verschiedener Mängel bei etwa 105.000 € liege, während der Grundstückswert mit 48.096 € angesetzt wurde.

Das Barvermögen der Erblasserin betrug 296.711 €, wodurch sich der gesamte Nachlasswert auf 449.807 € summierte, was das Gericht auf 450.000 € aufrundete.

Das OLG entschied, dass die Kosten des Verfahrens nicht erstattet werden und keine Gerichtskosten anfallen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Das Urteil zeigt, wie kompliziert die Bewertung von Nachlassimmobilien sein kann und welche Faktoren hierbei berücksichtigt werden müssen,

einschließlich des Alters des Gebäudes, möglicher Baumängel und der Berechnung des Verkehrswertes gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften.

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Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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