Gemeinschaftliches Testament Beitritt des anderen Ehegatten nach längerer Zeit
OLG München 31 Wx 249/10
Das Oberlandesgericht München hatte in diesem Fall über die Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments zu entscheiden,
bei dem der Beitritt des zweiten Ehegatten erst nach längerer Zeit erfolgte.
Kernaussagen des Beschlusses:
Sachverhalt:
Ein Erblasser und seine erste Ehefrau errichteten 1971/1977 ein gemeinschaftliches Testament, in dem sie sich gegenseitig zu Vorerben und ihre gemeinsamen Kinder zu Nacherben einsetzten.
Nach dem Tod seiner ersten Frau heiratete der Erblasser erneut und schloss mit seiner zweiten Frau einen Erbvertrag.
Nach dem Tod des Erblassers beantragte der Sohn aus erster Ehe einen Erbschein, der ihn und seinen Bruder als Nacherben ausweist.
Die zweite Ehefrau widersprach und argumentierte, dass sie Alleinerbin aufgrund des Erbvertrags sei.
Hilfsweise focht sie das gemeinschaftliche Testament an.
Entscheidung:
Das Oberlandesgericht München wies die Beschwerde der zweiten Ehefrau zurück.
Begründung:
Konsequenzen:
Die Söhne des Erblassers aus erster Ehe sind Erben geworden.
Die zweite Ehefrau geht leer aus.
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