Gemeinschaftliches Testament in zwei Urkunden
Bayerisches Oberstes Landesgericht 1Z BR 68/94
Eheleute setzten sich in einem gemeinschaftlichen Testament vom 13.05.1972 gegenseitig zu Alleinerben ein und bestimmten ihre vier Kinder zu Schlusserben.
Das Testament enthielt zudem eine Klausel, wonach ein Abkömmling, der beim Tod des Erstversterbenden den Pflichtteil verlangt, auch beim Tod des Letztversterbenden nur den Pflichtteil erhalten soll.
Nach dem Tod des Ehemanns im Jahr 1987 verlangte der Sohn (Beteiligter zu 4) von seiner Mutter (Erblasserin) den Pflichtteil und erhielt diesen auch ausbezahlt.
Später schloss die Erblasserin mit einem ihrer Söhne (Beteiligter zu 2) einen Erbvertrag, in dem sie diesen zum Alleinerben einsetzte und feststellte,
dass der Beteiligte zu 4 aufgrund der Pflichtteilsklausel als Erbe ausscheide.
Nach dem Tod der Erblasserin beantragten die drei anderen Kinder (Beteiligte zu 1 bis 3) einen Erbschein, der sie als Erben zu je 1/3 ausweist.
Der Beteiligte zu 4 hingegen beantragte einen Erbschein, der ihn als Miterben zu 1/4 ausweist.
Rechtliche Würdigung:
Das Bayerische Oberste Landesgericht wies die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 4 zurück und bestätigte die Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth,
das den Erbscheinantrag der Beteiligten zu 1 bis 3 für rechtmäßig erklärt hatte.
Begründung:
Fazit:
Der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts bestätigt die Wirksamkeit von Pflichtteilsklauseln in gemeinschaftlichen Testamenten.
Wer als Abkömmling entgegen einer solchen Klausel beim Tod des Erstversterbenden den Pflichtteil verlangt, riskiert, auch beim Tod des Letztversterbenden nur den Pflichtteil zu erhalten.
Die auf dieser Homepage bereitgestellten Gerichtsentscheidungen stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.
Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.
Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.
Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.
Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.
Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen