gemischte Grundstücksschenkung
BFH II R 11/21
Urteil vom 21. August 2024
Kernaussage:
Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. August 2024 befasst sich mit der Frage der Ausführung einer gemischt-freigebigen
Grundstücksschenkung und dem Zeitpunkt der Entstehung der Schenkungsteuer.
Der BFH hebt das Urteil des Finanzgerichts (FG) Hamburg auf und verweist die Sache zur weiteren Prüfung an das FG zurück.
Sachverhalt:
Im vorliegenden Fall verpflichtete sich Frau P im Oktober 2012, ihr Grundstück an die Klägerin zu übertragen.
Die Klägerin sollte dafür einen Kaufpreis zahlen und zusätzlich eine monatliche Rente leisten sowie Pflegeleistungen erbringen.
Frau P behielt sich ein lebenslanges Wohnrecht an dem Grundstück vor.
Der Kaufpreis sollte bis Februar 2013 auf ein Notaranderkonto gezahlt werden.
Die Vertragsparteien vereinbarten eine Vollzugshemmung, wonach der Notar die Eigentumsumschreibung erst nach Zahlung des Kaufpreises veranlassen durfte.
Frau P verstarb jedoch noch vor der Umschreibung.
Das Finanzamt setzte Schenkungsteuer fest, da die Gegenleistungen der Klägerin unter dem Wert des Grundstücks lagen.
Es berücksichtigte den Wert der Rente und der Pflegeleistungen nicht, da diese aufgrund des Todes von Frau P nicht erbracht wurden.
Die Klägerin klagte gegen den Bescheid.
Entscheidung des BFH:
Der BFH hob das Urteil des FG Hamburg aus verfahrensrechtlichen Gründen auf.
Nach Verkündung des FG-Urteils hatte das Finanzamt einen geänderten Schenkungsteuerbescheid erlassen, der zum neuen Verfahrensgegenstand wurde.
In der Sache führte der BFH aus, dass die tatsächlichen Feststellungen des FG nicht ausreichten, um die Rechtmäßigkeit des neuen Bescheids zu beurteilen.
Insbesondere fehlte es an der Feststellung, ob und wann der Kaufpreis gezahlt wurde.
Der BFH stellte klar, dass eine Grundstücksschenkung erst dann ausgeführt ist, wenn der Schenker alles Erforderliche getan hat und der Beschenkte die Rechtsänderung jederzeit herbeiführen kann.
Bei einer Vollzugshemmung, wie im vorliegenden Fall, tritt die Ausführung erst mit dem Wegfall des Hindernisses ein, hier also mit der Zahlung des Kaufpreises.
Da das FG nicht festgestellt hatte, ob der Kaufpreis gezahlt wurde, konnte der BFH nicht beurteilen, ob die Schenkung vor dem Tod von Frau P ausgeführt wurde.
Hinweise des BFH für das weitere Verfahren:
Bedeutung des Urteils:
Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung des Zeitpunkts der Ausführung einer Schenkung für die Entstehung der Schenkungsteuer.
Insbesondere bei gemischt-freigebigen Schenkungen mit Vollzugshemmung ist der Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung entscheidend.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.