gemischte Grundstücksschenkung

Dezember 6, 2024

gemischte Grundstücksschenkung

BFH II R 11/21

Urteil vom 21. August 2024

RA und Notar Krau

Kernaussage:

Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. August 2024 befasst sich mit der Frage der Ausführung einer gemischt-freigebigen

Grundstücksschenkung und dem Zeitpunkt der Entstehung der Schenkungsteuer.

Der BFH hebt das Urteil des Finanzgerichts (FG) Hamburg auf und verweist die Sache zur weiteren Prüfung an das FG zurück.

Sachverhalt:

Im vorliegenden Fall verpflichtete sich Frau P im Oktober 2012, ihr Grundstück an die Klägerin zu übertragen.

gemischte Grundstücksschenkung

Die Klägerin sollte dafür einen Kaufpreis zahlen und zusätzlich eine monatliche Rente leisten sowie Pflegeleistungen erbringen.

Frau P behielt sich ein lebenslanges Wohnrecht an dem Grundstück vor.

Der Kaufpreis sollte bis Februar 2013 auf ein Notaranderkonto gezahlt werden.

Die Vertragsparteien vereinbarten eine Vollzugshemmung, wonach der Notar die Eigentumsumschreibung erst nach Zahlung des Kaufpreises veranlassen durfte.

Frau P verstarb jedoch noch vor der Umschreibung.

Das Finanzamt setzte Schenkungsteuer fest, da die Gegenleistungen der Klägerin unter dem Wert des Grundstücks lagen.

Es berücksichtigte den Wert der Rente und der Pflegeleistungen nicht, da diese aufgrund des Todes von Frau P nicht erbracht wurden.

Die Klägerin klagte gegen den Bescheid.

gemischte Grundstücksschenkung

Entscheidung des BFH:

Der BFH hob das Urteil des FG Hamburg aus verfahrensrechtlichen Gründen auf.

Nach Verkündung des FG-Urteils hatte das Finanzamt einen geänderten Schenkungsteuerbescheid erlassen, der zum neuen Verfahrensgegenstand wurde.

In der Sache führte der BFH aus, dass die tatsächlichen Feststellungen des FG nicht ausreichten, um die Rechtmäßigkeit des neuen Bescheids zu beurteilen.

Insbesondere fehlte es an der Feststellung, ob und wann der Kaufpreis gezahlt wurde.

Der BFH stellte klar, dass eine Grundstücksschenkung erst dann ausgeführt ist, wenn der Schenker alles Erforderliche getan hat und der Beschenkte die Rechtsänderung jederzeit herbeiführen kann.

Bei einer Vollzugshemmung, wie im vorliegenden Fall, tritt die Ausführung erst mit dem Wegfall des Hindernisses ein, hier also mit der Zahlung des Kaufpreises.

Da das FG nicht festgestellt hatte, ob der Kaufpreis gezahlt wurde, konnte der BFH nicht beurteilen, ob die Schenkung vor dem Tod von Frau P ausgeführt wurde.

gemischte Grundstücksschenkung

Hinweise des BFH für das weitere Verfahren:

  • Sollte das FG feststellen, dass die Schenkung nicht ausgeführt wurde, wäre das Schenkungsversprechen erloschen. Der Schenkungsteuerbescheid wäre dann aufzuheben.
  • Sollte das FG feststellen, dass die Schenkung ausgeführt wurde, hat das Finanzamt den Wert der Rente und der Pflegeleistungen zu Recht gekürzt.
  • Es besteht kein Unterschied zwischen Leistungsauflagen und Nutzungs- oder Duldungsauflagen bei der Anwendung von § 14 Abs. 2 BewG.

Bedeutung des Urteils:

Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung des Zeitpunkts der Ausführung einer Schenkung für die Entstehung der Schenkungsteuer.

Insbesondere bei gemischt-freigebigen Schenkungen mit Vollzugshemmung ist der Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung entscheidend.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Krau Rechtsanwälte und Notar

Wahl englisches Recht zur Vermeidung Pflichtteil

Januar 14, 2025
Wahl englisches Recht zur Vermeidung PflichtteilBGH Urteil vom 29.06.2022 – IV ZR 110/21RA und Notar KrauDas Urteil des Bundesgerichts…
Krau Rechtsanwälte und Notar

Erbquote russischer Ehegatte

Januar 12, 2025
Erbquote russischer EhegatteOLG Köln 2 Wx 22/24Beschluss vom 4.3.2024RA und Notar KrauKernaussage:Das OLG Köln entschied, d…
Krau Rechtsanwälte und Notar

Anspruch Erbe gegen Bank Nachlassinsolvenz

Januar 12, 2025
Anspruch Erbe gegen Bank NachlassinsolvenzverfahrenBVerfG 1 BvR 1031/20Beschluss vom 10.04.2024RA und Notar KrauSachverhalt:…