Genehmigung Anfechtung Testament durch Betreuer
OLG Frankfurt 20 W 380/13
Beschluss vom 17. Februar 2015
Inhaltsirrtum des Erblassers
Sachverhalt:
Die Erblasserin hatte in einem notariellen Testament ihren Sohn zu 55% und eine Stiftung zu 45% als Erben eingesetzt.
Für den Sohn wurde Vor- und Nacherbschaft angeordnet, Nacherbin sollte die Stiftung sein.
Der Sohn stand unter Betreuung.
Seine Betreuerin focht das Testament wegen Irrtums der Erblasserin an und beantragte einen Erbschein, der den Sohn als Alleinerben ausweisen sollte.
Das Nachlassgericht gab dem Antrag statt.
Entscheidung des OLG Frankfurt:
Das OLG Frankfurt wies die Beschwerde der Stiftung zurück und bestätigte die Entscheidung des Nachlassgerichts.
Begründung:
Das Nachlassgericht hatte das rechtliche Gehör der Stiftung nicht verletzt, indem es ihr bestimmte Schreiben nicht zugänglich gemacht hatte.
Diese Schreiben spielten für die Entscheidung keine wesentliche Rolle.
Fazit:
Das OLG Frankfurt entschied, dass die Anfechtung des Testaments durch die Betreuerin des Sohnes wirksam war,
da die Erblasserin die Bedeutung ihrer testamentarischen Verfügungen verkannt hatte.
Die Entscheidung verdeutlicht die Bedeutung der Testierfähigkeit und die Voraussetzungen einer erfolgreichen Anfechtung wegen Irrtums.
Zusätzliche Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.