Gerichtlich festgestellt – Kaufvertrag wegen Wucher unwirksam

Mai 20, 2025

Gerichtlich festgestellt – Kaufvertrag wegen Wucher unwirksam

Kammergericht Berlin Urt. v. 15.06.2012, Az. 11 U 18/11

RA und Notar Krau


Ein teurer Traum platzt

Stellen Sie sich vor, Sie kaufen eine Eigentumswohnung. Sie freuen sich auf Ihr neues Zuhause. Doch dann stellt sich heraus: Sie haben viel zu viel bezahlt!

Genau das ist einer Käuferin in Berlin passiert. Im Jahr 2006 erwarb sie eine Wohnung in Friedrichshain. Der Preis? Stolze 76.200 Euro.

Der wahre Wert der Wohnung

Ein Gutachter prüfte den Wert der Wohnung. Sein Ergebnis: Die Wohnung war nur 29.000 Euro wert. Das ist ein riesiger Unterschied zum Kaufpreis! Die Wohnung war knapp 33 Quadratmeter groß.

Gerichtsurteil: Vertrag ist nichtig!

Die Käuferin wollte ihr Geld zurück. Sie klagte vor Gericht. Das Gericht gab ihr Recht. Der Kaufvertrag ist unwirksam. Warum? Weil der Preis viel zu hoch war.

Das Gericht sprach von einer „verwerflichen Gesinnung“ der Verkäuferin.

Gerichtlich festgestellt – Kaufvertrag wegen Wucher unwirksam

Was bedeutet „sittenwidrig“?

Das Gericht nannte den überhöhten Preis „sittenwidrig“. Das bedeutet: Der Preis war so unfair, dass er gegen die guten Sitten verstößt. Es gab ein klares Missverhältnis zwischen Kaufpreis und echtem Wert.

Keine Ausreden für die Verkäuferin

Die Verkäuferin versuchte, sich zu verteidigen. Sie legte einen alten Bericht vor. Dieser sollte einen höheren Wert belegen.

Doch das Gericht sah: Der Bericht war nicht aktuell. Er ging von umfangreichen Renovierungen aus. Diese wurden aber nie gemacht.

Rückzahlung und Abzüge

Die Verkäuferin muss den Kaufpreis zurückzahlen. Doch auch die Käuferin muss sich etwas anrechnen lassen. Sie muss Mieteinnahmen zurückgeben.

Auch Vorteile aus eigener Nutzung der Wohnung werden abgezogen.


Dieser Fall zeigt Ihnen: Ein unfairer Kaufpreis kann einen Vertrag unwirksam machen. Bei Fragen rund um Immobilienverträge helfen wir Ihnen gerne.

Ihr RA und Notar Krau

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

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