Gerichtlich festgestellt – Kaufvertrag wegen Wucher unwirksam
Kammergericht Berlin Urt. v. 15.06.2012, Az. 11 U 18/11
Stellen Sie sich vor, Sie kaufen eine Eigentumswohnung. Sie freuen sich auf Ihr neues Zuhause. Doch dann stellt sich heraus: Sie haben viel zu viel bezahlt!
Genau das ist einer Käuferin in Berlin passiert. Im Jahr 2006 erwarb sie eine Wohnung in Friedrichshain. Der Preis? Stolze 76.200 Euro.
Ein Gutachter prüfte den Wert der Wohnung. Sein Ergebnis: Die Wohnung war nur 29.000 Euro wert. Das ist ein riesiger Unterschied zum Kaufpreis! Die Wohnung war knapp 33 Quadratmeter groß.
Die Käuferin wollte ihr Geld zurück. Sie klagte vor Gericht. Das Gericht gab ihr Recht. Der Kaufvertrag ist unwirksam. Warum? Weil der Preis viel zu hoch war.
Das Gericht sprach von einer „verwerflichen Gesinnung“ der Verkäuferin.
Das Gericht nannte den überhöhten Preis „sittenwidrig“. Das bedeutet: Der Preis war so unfair, dass er gegen die guten Sitten verstößt. Es gab ein klares Missverhältnis zwischen Kaufpreis und echtem Wert.
Die Verkäuferin versuchte, sich zu verteidigen. Sie legte einen alten Bericht vor. Dieser sollte einen höheren Wert belegen.
Doch das Gericht sah: Der Bericht war nicht aktuell. Er ging von umfangreichen Renovierungen aus. Diese wurden aber nie gemacht.
Die Verkäuferin muss den Kaufpreis zurückzahlen. Doch auch die Käuferin muss sich etwas anrechnen lassen. Sie muss Mieteinnahmen zurückgeben.
Auch Vorteile aus eigener Nutzung der Wohnung werden abgezogen.
Dieser Fall zeigt Ihnen: Ein unfairer Kaufpreis kann einen Vertrag unwirksam machen. Bei Fragen rund um Immobilienverträge helfen wir Ihnen gerne.
Ihr RA und Notar Krau
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.