FG München 4 K 2514/12
Urteil vom 08.07.2015
gerichtlicher Vergleich als rückwirkendes Ereignis bei der Erbschaftsteuer § 175 I 1 Nr 2 AO
Das Finanzgericht München (FG München) hat in seinem Urteil vom 08.07.2015 entschieden,
dass ein Vergleich, der im Rahmen eines Zivilprozesses zwischen einem Nacherben und dem Rechtsnachfolger des Vorerben
über die Höhe des Nachlasses geschlossen wird, kein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 175 Abs. 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO) darstellt
und daher keine Änderung eines bestandskräftigen Erbschaftsteuerbescheids rechtfertigt.
Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin nach dem Tod des Erblassers zunächst einen Erbschaftsteuerbescheid erhalten,
der auf Grundlage einer unvollständigen Steuererklärung ergangen war.
Die Klägerin hatte nämlich einen Schadensersatzanspruch gegen den Rechtsnachfolger des Vorerben nicht in ihrer Steuererklärung angegeben.
Nachdem die Klägerin diesen Anspruch im Wege einer Zivilklage erfolgreich geltend gemacht hatte,
änderte das Finanzamt den Erbschaftsteuerbescheid und setzte die Erbschaftsteuer höher fest.
Das FG München gab der Klage statt und hob den geänderten Erbschaftsteuerbescheid auf.
Es führte aus, dass der Vergleich, der im Rahmen des Zivilprozesses geschlossen wurde,
kein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO darstelle.
Ein rückwirkendes Ereignis liege nur dann vor, wenn der Sachverhalt, der dem ursprünglichen Steuerbescheid zugrunde lag, nachträglich geändert werde.
Dies sei hier nicht der Fall, da der Vergleich lediglich den Umfang des Nachlasses konkretisiert habe,
der bereits zum Zeitpunkt des Erbfalls objektiv vorhanden gewesen sei.
Darüber hinaus stellte das FG München fest, dass der geänderte Erbschaftsteuerbescheid auch nicht auf § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO gestützt werden könne,
da die Festsetzungsfrist bereits abgelaufen gewesen sei.
Zusammenfassend lässt sich das Urteil des FG München wie folgt darstellen:
Das Urteil des FG München ist für die Praxis relevant, da es die Grenzen der Änderungsbefugnis der Finanzverwaltung bei Erbschaftsteuerbescheiden aufzeigt.
Es verdeutlicht, dass die Finanzverwaltung nicht berechtigt ist, einen bestandskräftigen Erbschaftsteuerbescheid nachträglich zu ändern, wenn der zugrunde liegende Sachverhalt sich nicht geändert hat.
Zusätzliche Hinweise:
Wichtige Punkte des Urteils:
Praktische Auswirkungen des Urteils:
Zusätzliche Informationen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.