Gerichtsstandswahl bei Klagehäufung
LG Frankfurt a. M., Beschluss vom 4.7.2018 – 2-06 O 73/18
Diese Zusammenfassung erklärt Ihnen die Entscheidung des Landgerichts (LG) Frankfurt am Main zum Thema Gerichtsstandswahl, wenn mehrere Ansprüche in einer Klage verbunden werden. Der Text ist so gestaltet, dass er auch für Laien ohne juristisches Vorstudium leicht verständlich ist.
Wenn Sie jemanden verklagen, stellt sich zuerst eine wichtige Frage: Welches Gericht ist für meinen Fall zuständig? In Deutschland gibt es klare Regeln dafür, ob man beispielsweise in Berlin, Hamburg oder Frankfurt klagen muss.
Normalerweise hat der Kläger ein sogenanntes Wahlrecht, wenn mehrere Gerichte theoretisch zuständig sein könnten. In dem hier besprochenen Fall gab es jedoch eine Besonderheit: Die klagende Partei wollte zwei verschiedene Dinge gleichzeitig einfordern. Für das eine war das Gericht in Frankfurt zuständig, für das andere jedoch möglicherweise ein anderes Gericht.
Das Gericht musste entscheiden, ob man die gesamte Klage an einen anderen Ort schicken darf, damit nicht zwei verschiedene Gerichte am Ende denselben Fall bearbeiten müssen.
Eine Firma (die Klägerin) wollte von einer anderen Firma (der Beklagten) Geld haben. Es ging dabei um zwei verschiedene Punkte:
Die Klägerin reichte ihre Klage jedoch beim Landgericht Frankfurt am Main ein. Die beklagte Firma war damit nicht einverstanden. Sie beschwerte sich und sagte: „Das Gericht in Frankfurt ist gar nicht zuständig.“
Daraufhin änderte die Klägerin ihre Meinung. Sie stellte einen Antrag, den gesamten Fall doch lieber nach Hamburg zu schicken. Nun musste das Frankfurter Gericht prüfen, ob das rechtlich überhaupt möglich ist oder ob man die Klage vielleicht aufteilen muss.
Damit Sie die Entscheidung verstehen, hilft ein Blick in das Gesetzbuch. Die Zivilprozessordnung (ZPO) regelt das Miteinander vor Gericht.
Wenn Sie als Kläger zwischen mehreren zuständigen Gerichten wählen dürfen, haben Sie das Recht der Wahl. Sobald Sie die Klage bei einem Gericht einreichen, ist diese Wahl normalerweise bindend. Das bedeutet: Sie können sich später nicht einfach umentscheiden, nur weil Ihnen das Wetter an einem anderen Gerichtsort besser gefällt.
Man spricht von einer „objektiven Klagehäufung“, wenn Sie in einer einzigen Klageschrift mehrere Ansprüche gegen dieselbe Person geltend machen. Das ist sinnvoll, damit man nicht für jede Kleinigkeit ein neues Verfahren starten muss. Das spart Zeit und Geld für alle Beteiligten.
Wenn ein Gericht feststellt, dass es nicht zuständig ist, weist es die Klage nicht einfach ab. Stattdessen „verweist“ es den Fall an das richtige Gericht. Der Prozess zieht also um.
Das Landgericht Frankfurt entschied, dass der gesamte Fall nach Hamburg geschickt wird. Hier sind die Gründe, warum das Gericht so gehandelt hat:
Eigentlich ist die Wahl des Klägers bindend. Aber: Das gilt nur, wenn das gewählte Gericht auch wirklich für alle Teile der Klage zuständig ist. In diesem Fall war Frankfurt für die Vertragsstrafe eigentlich nicht zuständig, weil die Firmen ja Hamburg vereinbart hatten.
Da das Frankfurter Gericht also für einen Teil der Klage unzuständig war, war die ursprüngliche Wahl der Klägerin „unwirksam“. Das bedeutet, sie durfte noch einmal neu wählen und sagen: „Dann gehen wir eben doch nach Hamburg.“
„Prozessökonomie“ ist ein Fachwort für Vernunft und Sparsamkeit vor Gericht. Es wäre sehr unpraktisch, wenn ein Teil des Falls in Frankfurt und der andere Teil in Hamburg verhandelt würde. Das würde doppelte Arbeit für Richter, Anwälte und Zeugen bedeuten. Außerdem bestünde die Gefahr, dass zwei Gerichte denselben Sachverhalt völlig unterschiedlich bewerten.
Da beide Ansprüche (Vertragsstrafe und Abmahnkosten) auf demselben Ereignis beruhten, gehörten sie zusammen. Das Gericht entschied daher: Ein einziges Gericht soll sich um alles kümmern.
Man könnte denken, die beklagte Firma sei benachteiligt, wenn der Prozess nun umzieht. Aber das Gericht sah das anders:
Zusammenfassend lässt sich festhalten, wie Sie sich in einer solchen Situation verhalten können:
Das Gericht hat hier im Sinne der Effizienz entschieden. Es hat klargestellt, dass das Interesse an einem gemeinsamen Prozess wichtiger ist als eine vorschnelle Festlegung auf einen falschen Gerichtsort.
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