Gesamtschuldnerinnenausgleich nach § 426 I BGB unter Miterben
LG Bonn 5 S 12/13
Die Klägerin und der Beklagte sind Miterben einer Erbengemeinschaft.
Die Klägerin hat Nachlassverbindlichkeiten aus einem Mietverhältnis des Erblassers aus ihrem Privatvermögen beglichen und verlangt nun vom Beklagten anteiligen Ausgleich.
Das Amtsgericht Bonn hatte den Beklagten zur Zahlung des vollständigen Betrags verurteilt.
Gegen dieses Urteil legte der Beklagte Berufung ein.
Entscheidung des Landgerichts Bonn:
Das Landgericht Bonn gab der Berufung des Beklagten teilweise statt.
Kernaussagen des Urteils:
Tenor:
Das Landgericht Bonn änderte das Urteil des Amtsgerichts ab und verurteilte den Beklagten zur Zahlung von 1.372,13 Euro nebst Zinsen an die Klägerin.
Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits wurden zwischen den Parteien hälftig aufgeteilt. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Besonderheiten:
Das Urteil verdeutlicht, dass der Gesamtschuldnerausgleich unter Miterben vor der Erbauseinandersetzung besonderen Regeln folgt.
Die Ausgleichspflicht richtet sich grundsätzlich nach den Erbquoten, Schadensersatzansprüche werden erst im Rahmen der Erbauseinandersetzung berücksichtigt.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.