Geschäftsfähigkeit bei Erteilung einer Vorsorgevollmacht

Mai 7, 2026

Geschäftsfähigkeit bei Erteilung einer Vorsorgevollmacht

BGH, Beschl. v. 21.1.2026 – XII ZB 182/25 (LG München I Beschl. v. 18.3.2025 – 13 T 5139/24 u. 13 T 5803/24; AG München Beschl. v. 22.12.2023 – 719 XII 6991/22)

Die Geschäftsfähigkeit bei einer Vorsorgevollmacht: Was Sie wissen müssen

Wenn Menschen älter werden oder schwer erkranken, stellt sich oft eine wichtige Frage: Ist die Person noch in der Lage, rechtsgültige Entscheidungen zu treffen? Besonders bei einer Vorsorgevollmacht ist dies entscheidend. In diesem Text erklären wir Ihnen einfach und verständlich, worauf es ankommt, wenn die geistige Gesundheit eines Betroffenen angezweifelt wird.


Was bedeutet Geschäftsfähigkeit genau?

Im Alltag bedeutet Geschäftsfähigkeit, dass ein Mensch die Folgen seines Handelns versteht. Er kann Vor- und Nachteile abwägen und eine vernünftige Entscheidung treffen.

Wann ist man geschäftsunfähig?

Man gilt als geschäftsunfähig, wenn man sich in einem Zustand befindet, der eine freie Willensbestimmung ausschließt. Das ist oft bei schweren geistigen Erkrankungen oder einer fortgeschrittenen Demenz der Fall. Wichtig ist hierbei:

  • Kann die Person die Situation sachlich prüfen?
  • Ist sie frei von fremder Beeinflussung durch Dritte?
  • Sind die Entscheidungen durch eine Krankheit gestört?

Die Vorsorgevollmacht und der Betreuer

Eine Vorsorgevollmacht ist ein mächtiges Dokument. Damit bestimmen Sie, wer für Sie entscheiden darf, wenn Sie es selbst nicht mehr können.

Der Vorrang der Vollmacht

Normalerweise gilt: Wenn es eine wirksame Vollmacht gibt, darf das Gericht keinen staatlichen Betreuer einsetzen. Die Vollmacht hat Vorrang. Doch das funktioniert nur, wenn die Vollmacht auch wirklich wirksam ist.

Zweifel an der Gültigkeit

Gibt es Hinweise, dass jemand zum Zeitpunkt der Unterschrift bereits geistig verwirrt oder schwer krank war, muss das Gericht genau prüfen. Eine Vollmacht ist nur dann ungültig, wenn die Geschäftsunfähigkeit eindeutig festgestellt werden kann. Solange das nicht bewiesen ist, geht das Gesetz davon aus, dass der Erwachsene gesund war.


Wie wird die Geschäftsfähigkeit geprüft?

Die Prüfung durch ein Gericht ist ein komplizierter Vorgang, der meist in zwei Schritten abläuft.

Schritt 1: Die medizinische Diagnose

Ein Arzt (meist ein Psychiater oder Neurologe) stellt fest, ob eine Krankheit vorliegt. Er sucht nach Symptomen wie Orientierungslosigkeit, Gedächtnislücken oder Wahnvorstellungen.

Schritt 2: Die Auswirkungen auf den Willen

Hier wird geprüft, wie sich die Krankheit auf die Entscheidungen auswirkt. Kann der Betroffene trotz der Diagnose noch logisch denken und seinen freien Willen äußern?

Das Prinzip der „logischen Brücke“

Manchmal wird ein Gutachten erst erstellt, wenn das Rechtsgeschäft schon Monate zurückliegt. Die Experten nutzen dann eine Methode, die man „logische Interpolation“ nennt. Wenn nachgewiesen ist, dass die Person davor und danach geschäftsunfähig war und die Krankheit dazwischen schlimmer wurde, geht man davon aus, dass sie auch zum fraglichen Zeitpunkt nicht entscheidungsfähig war.

Geschäftsfähigkeit bei Erteilung einer Vorsorgevollmacht


Die Pflichten des Gerichts bei Streitfällen

In Familien kommt es oft zum Streit. Ein Kind hat eine Vollmacht, die anderen Geschwister zweifeln sie an. In solchen Fällen hat das Gericht eine Amtsermittlungspflicht.

Gründliche Aufklärung ist Pflicht

Das Gericht darf sich nicht nur auf ein einziges Gutachten verlassen, wenn es begründete Zweifel gibt. Es muss:

  • Sich mit Gegengutachten von Privatarzten auseinandersetzen.
  • Widersprüche zwischen verschiedenen Experten klären.
  • Notfalls die Gutachter persönlich befragen.

Zeugen können wichtig sein

Auch Menschen ohne Medizinstudium können wichtige Hinweise geben. Dazu gehören:

  • Notare, die die Urkunde aufgesetzt haben.
  • Bankmitarbeiter, die den Betroffenen erlebt haben.
  • Anwälte oder enge Bekannte. Diese Personen liefern „Anhaltspunkte“ für den Alltag, die ein Arzt für sein Gutachten nutzen kann.

Zusammenfassung für die Praxis

Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen oder eine bestehende Vollmacht anzweifeln, sollten Sie folgendes beachten:

  1. Zeitpunkt zählt: Es kommt immer auf den Moment an, in dem die Unterschrift geleistet wurde.
  2. Beweislast: Wer behauptet, jemand sei geschäftsunfähig, muss das im Zweifel beweisen können.
  3. Medizinische Hilfe: Atteste vom Hausarzt reichen oft nicht aus; spezialisierte Fachärzte sind gefragt.

Die rechtliche Lage ist oft kompliziert und emotional belastend. Besonders wenn innerhalb der Familie Uneinigkeit über die Pflege oder das Erbe herrscht, ist professioneller Rat unerlässlich.

Wenn Sie Fragen zur Erstellung einer rechtssicheren Vorsorgevollmacht haben oder eine bestehende Vollmacht rechtlich prüfen lassen möchten, bietet Ihnen die Anwalts- und Notarkanzlei Krau fachkundige Unterstützung. Bitte nehmen Sie bei Bedarf Kontakt mit der Kanzlei auf, um Ihre persönliche Situation individuell zu klären.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

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