OLG Brandenburg 7 U 2/23 Geschäftsführerhaftung für an sich selbst gezahlte überhöhte Vergütung
Urteil vom 24.01.2024
Sachverhalt:
Der Beklagte war Geschäftsführer und 40%iger Gesellschafter der Klägerin, einer GmbH.
Zwischen 2015 und 2019 zahlte er sich selbst jährliche Einmalzahlungen in Höhe von insgesamt 170.000 € aus, ohne dass diese von der Gesellschafterversammlung beschlossen oder genehmigt worden waren.
Die Klägerin verlangte die Rückzahlung dieser Beträge.
Kernaussagen des Urteils:
Ergebnis:
Das OLG Brandenburg verurteilte den Beklagten zur Rückzahlung von 70.000 € nebst Zinsen.
Dies entspricht den Einmalzahlungen für die Jahre 2018 und 2019, für die keine Entlastung erteilt worden war.
Die Klage bezüglich der Jahre 2015 bis 2017 wurde abgewiesen.
Fazit:
Das Urteil verdeutlicht die Grenzen der Geschäftsführerbefugnisse bei der Festsetzung der eigenen Vergütung.
Auch wenn die höhere Vergütung möglicherweise angemessen gewesen wäre, darf sich der Geschäftsführer nicht eigenmächtig eine höhere Vergütung auszahlen.
Die Entscheidung über die Höhe der Vergütung liegt allein bei der Gesellschafterversammlung.
Die Entlastung durch die Gesellschafterversammlung kann die Haftung des Geschäftsführers für fehlerhafte Geschäftsführung
ausschließen, sofern die beanstandeten Vorgänge für die Gesellschafter erkennbar waren.
Die Feststellung des Jahresabschlusses hat hingegen keine feststellende Wirkung hinsichtlich der Höhe der Geschäftsführervergütung.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.