Gesellschaftsvertrag und Entnahmepraxis

Juli 26, 2026

Gesellschaftsvertrag und Entnahmepraxis: Schützt Gewohnheit vor Gericht?

Sie führen erfolgreich ein Unternehmen mit einem Partner. Die Kassen füllen sich. Über die Jahre spielen sich bequeme Gewohnheiten ein. Sie entnehmen der Firmenkasse regelmäßig mehr Geld, als Ihr alter Gesellschaftsvertrag eigentlich erlaubt. Ihr Geschäftspartner stimmt diesem Vorgehen stillschweigend zu. Alles läuft wunderbar. Doch plötzlich wendet sich das Blatt. Ein unvorhergesehener Streit entbrennt. Die gute Stimmung zerbricht. Von heute auf morgen stellt Ihr Partner diese jahrelang gelebte Praxis infrage. Er verlangt, dass Sie ab sofort kein zusätzliches Geld mehr entnehmen. Für Sie geht es in diesem Moment um Ihre finanzielle Existenz.

Viele Unternehmer tappen in einer solchen Krise in eine gefährliche Falle. Sie vertrauen blind auf ein vermeintliches Gewohnheitsrecht. Sie glauben fest, dass eine jahrelange Praxis den ursprünglichen Vertrag automatisch ändert. Ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen II ZR 55/03) zerstört diese Illusion völlig. Die höchste deutsche Instanz zeigt eindrucksvoll, warum Sie sich niemals auf informelle Absprachen verlassen dürfen. Wir erklären Ihnen diese wichtige Gerichtsentscheidung leicht verständlich. Erfahren Sie jetzt, wie Sie Ihr hart erarbeitetes Lebenswerk effektiv vor solchen existenziellen Überraschungen schützen.

Zusammenfassung für den eiligen Leser

  • Gewohnheit ändert keinen Vertrag: Ihre jahrelange Praxis bei Geldentnahmen ändert Ihren schriftlichen Gesellschaftsvertrag niemals dauerhaft.
  • Nur ein stillschweigender Beschluss: Gerichte werten solche Gewohnheiten lediglich als formlose, vorläufige Entscheidungen der Gesellschafter.
  • Sie können jederzeit widerrufen: Jeder Partner kann diese stille Vereinbarung jederzeit stoppen. Er widerspricht einfach weiteren Auszahlungen.
  • Klare Verträge retten Existenzen: Nur eine bewusste, klare und offizielle Vertragsanpassung schafft dauerhafte finanzielle Sicherheit für Sie.

Der fatale Irrtum im Geschäftsalltag

In der Praxis legen viele Gründer ihren Gesellschaftsvertrag nach der Unterschrift schnell in die Schublade. Das Gesetz und die schriftlichen Verträge bilden jedoch das harte Fundament jeder Firma. Besonders bei den Finanzen weichen Inhaber oft vom geschriebenen Text ab. Der Vertrag erlaubt vielleicht nur ein festes Gehalt für den Geschäftsführer. Die Realität sieht oft ganz anders aus. Die Partner nehmen am Ende des Jahres einfach alle freien Summen aus der Kasse. Rechtlich bewegen sich diese Unternehmer damit auf extrem dünnem Eis.

Das zeigt der konkrete Fall. Das höchste deutsche Zivilgericht musste diesen Fall entscheiden. Zwei Partner betrieben gemeinsam eine Offene Handelsgesellschaft. Man nennt das kurz OHG. Beide besaßen exakt die Hälfte der Anteile. Ihr gemeinsamer Vertrag enthielt genaue Vorgaben für die Finanzen.

Strenge Regeln und eine gefährliche Praxis

Der Gesellschaftsvertrag erlaubte den Gesellschaftern feste Entnahmen für definierte Zwecke. Jeder Partner durfte sein Geschäftsführergehalt auszahlen. Zusätzlich durften sie Zinsen auf ihr Kapitalkonto berechnen. Auch das Geld für persönliche Steuern durften sie problemlos abheben. Für alle anderen Summen enthielt der Vertrag einen entscheidenden Satz. Er forderte ausdrücklich: „Alle weiteren Entnahmen bedürfen eines Beschlusses der Gesellschafter.“

Die Partner brauchten also zwingend eine gemeinsame Entscheidung für mehr Geld. Der Vertrag verbot einen Alleingang streng. Die Realität im Alltag entsprach diesen Vorgaben jedoch nicht. Ganze dreizehn Jahre lang ignorierten die Partner den Text komplett. Sie entnahmen sämtliche freien Beträge aus der Kasse. Sie fassten dafür niemals formelle Beschlüsse. Die Praxis funktionierte absolut reibungslos. Niemand dachte an rechtliche Folgen.

Doch dann eskalierte das Verhältnis. Ein Gesellschafter forderte den anderen auf, diese Entnahmen sofort zu beenden. Er berief sich knallhart auf den alten Vertrag.

Gewohnheit schafft kein neues Recht

Der andere Partner hielt vehement dagegen. Er argumentierte, ihre jahrelange Praxis habe den Vertrag längst stillschweigend geändert. Der Streit landete vor dem Bundesgerichtshof. Die Richter mussten eine enorm wichtige Frage klären. Führt die langjährige Übung einer Praxis automatisch zu einer dauerhaften Vertragsänderung? Juristen nennen das eine konkludente Änderung. Das bedeutet, Parteien passen einen Vertrag durch ihr reines Verhalten an.

Der Bundesgerichtshof erteilte dem Gewohnheitsrecht hier eine klare Absage. Die Richter sahen keinen Willen, den Vertrag für die Zukunft verbindlich umzuschreiben. Der Grund lag in der exakten Formulierung des alten Vertrages. Dieser Vertrag forderte einen einfachen Gesellschafterbeschluss, wenn die Partner zusätzliches Geld entnehmen wollten. Die Richter werteten das Verhalten der Partner daher lediglich als formlose Beschlussfassung. Die Partner nutzten den Spielraum des Vertrages. Sie änderten den Vertrag jedoch nie selbst.

Die Gefahr der formlosen Beschlüsse

Was bedeutet diese juristische Unterscheidung für Sie? Der Unterschied zwischen einem Beschluss und einer Vertragsänderung ist gigantisch. Eine Vertragsänderung bindet alle Gesellschafter dauerhaft. Sie schafft ein festes Fundament. Ein stillschweigender Beschluss gilt nur so lange, wie alle Partner ihn mittragen. Er gilt ausschließlich bis auf Widerruf. Ändert ein Partner seine Meinung, fällt die gesamte Vereinbarung zusammen.

Im entschiedenen Fall verweigerte ein Gesellschafter seine Zustimmung für die Zukunft. Er verhinderte damit den notwendigen Beschluss. Von einem Tag auf den anderen durfte der Partner kein zusätzliches Geld mehr abziehen. Die jahrelange Routine endete sofort. Der strenge Wortlaut des Vertrages trat wieder in Kraft. Der Partner verlor seine fest eingeplanten Einnahmen komplett.

Vermeiden Sie den finanziellen Ruin

Stehen Sie aktuell vor ähnlichen Herausforderungen in Ihrem Unternehmen? Haben Sie Zweifel, ob Ihre gelebte Entnahmepraxis rechtlich wirklich sicher ist? Droht vielleicht bereits ein handfester Konflikt mit Ihren Mitgesellschaftern über das Geld? Solche Auseinandersetzungen vergiften das Betriebsklima rasend schnell. Sie gefährden die Existenz Ihres gesamten Lebenswerks. Warten Sie nicht ab, bis aus kleinen Unstimmigkeiten unkontrollierbare Gerichtsverfahren entstehen.

Nehmen Sie für eine rechtssichere Prüfung und Begleitung Ihres individuellen Falles sofort Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr auf. Die Kanzlei Krau ist bundesweit tätig. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte, strategische Lösungen. Wir decken gefährliche Lücken in Ihrem Vertrag frühzeitig auf. Wir gießen Ihre gewachsenen Strukturen in absolut wasserdichte Formulierungen. Schützen Sie Ihr Unternehmen kompetent, empathisch und lösungsorientiert. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine kurze Nachricht!

Ein Notar rettet Ihr Lebenswerk

Besonders bei komplexen Firmenstrukturen stoßen mündliche Absprachen schnell an rechtliche Grenzen. Hier hilft Ihnen ein erfahrener Notar. Ein notariell beurkundeter Vertrag bietet Ihnen maximale Sicherheit. Der Gesetzgeber fordert bei vielen Rechtsformen für Vertragsänderungen zwingend einen Notar. Er möchte Gesellschafter so vor unüberlegten Entscheidungen schützen.

Der Notar erfüllt eine wichtige Prüfpflicht für alle Beteiligten. Er achtet streng darauf, dass er den wahren Willen rechtssicher formuliert. Er prüft objektiv, ob geplante Änderungen gesetzlich zulässig sind. Zudem weist er Sie auf steuerliche und haftungsrechtliche Gefahren hin. Laien übersehen solche Fallen sehr schnell. Wenn Sie Ihre Entnahmen dauerhaft absichern wollen, führt der beste Weg über eine notarielle Vertragsänderung. Der Notar übersetzt Ihre Wünsche in unmissverständliche Klauseln. So halten Ihre Verträge auch der strengsten Überprüfung durch höchste Gerichte stand.

Fazit: Gelebte Praxis ersetzt keine rechtssicheren Verträge

Das Urteil des Bundesgerichtshofs sendet eine klare Warnung an alle Gesellschafter. Wenn Ihr Vertrag formelle Beschlüsse fordert, müssen Sie diese Formalien unbedingt respektieren. Tun Sie das nicht, handeln Sie stets unter der Gefahr des jederzeitigen Widerrufs. In guten Zeiten erscheint diese Nachlässigkeit oft unwichtig. In Krisenzeiten wird sie zu einer tödlichen Falle für Ihre privaten Finanzen.

Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihr schriftlicher Vertrag noch zu Ihrer täglichen Arbeit passt. Schaffen Sie klare, nachweisbare Regeln. Sichern Sie den langfristigen Erfolg Ihres Unternehmens. Verlassen Sie sich niemals auf bloße Gewohnheit, sondern vertrauen Sie stets auf juristische Klarheit.

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Gesellschaftsvertrag und Entnahmepraxis: Schützt Gewohnheit vor Gericht?

Sie führen erfolgreich ein Unternehmen mit einem Partner. Die Kassen füllen sich. Über die Jahre spielen sich bequeme Gewohnheiten ein. Sie entnehmen der Firmenkasse regelmäßig mehr Geld, als Ihr alter Gesellschaftsvertrag eigentlich erlaubt. Ihr Geschäftspartner stimmt diesem Vorgehen stillschweigend zu. Alles läuft wunderbar. Doch plötzlich wendet sich das Blatt. Ein unvorhergesehener Streit entbrennt. Die gute Stimmung zerbricht. Von heute auf morgen stellt Ihr Partner diese jahrelang gelebte Praxis infrage. Er verlangt, dass Sie ab sofort kein zusätzliches Geld mehr entnehmen. Für Sie geht es in diesem Moment um Ihre finanzielle Existenz.

Viele Unternehmer tappen in einer solchen Krise in eine gefährliche Falle. Sie vertrauen blind auf ein vermeintliches Gewohnheitsrecht. Sie glauben fest, dass eine jahrelange Praxis den ursprünglichen Vertrag automatisch ändert. Ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen II ZR 55/03) zerstört diese Illusion völlig. Die höchste deutsche Instanz zeigt eindrucksvoll, warum Sie sich niemals auf informelle Absprachen verlassen dürfen. Wir erklären Ihnen diese wichtige Gerichtsentscheidung leicht verständlich. Erfahren Sie jetzt, wie Sie Ihr hart erarbeitetes Lebenswerk effektiv vor solchen existenziellen Überraschungen schützen.

Zusammenfassung für den eiligen Leser

  • Gewohnheit ändert keinen Vertrag: Ihre jahrelange Praxis bei Geldentnahmen ändert Ihren schriftlichen Gesellschaftsvertrag niemals dauerhaft.
  • Nur ein stillschweigender Beschluss: Gerichte werten solche Gewohnheiten lediglich als formlose, vorläufige Entscheidungen der Gesellschafter.
  • Sie können jederzeit widerrufen: Jeder Partner kann diese stille Vereinbarung jederzeit stoppen. Er widerspricht einfach weiteren Auszahlungen.
  • Klare Verträge retten Existenzen: Nur eine bewusste, klare und offizielle Vertragsanpassung schafft dauerhafte finanzielle Sicherheit für Sie.

Der fatale Irrtum im Geschäftsalltag

In der Praxis legen viele Gründer ihren Gesellschaftsvertrag nach der Unterschrift schnell in die Schublade. Das Gesetz und die schriftlichen Verträge bilden jedoch das harte Fundament jeder Firma. Besonders bei den Finanzen weichen Inhaber oft vom geschriebenen Text ab. Der Vertrag erlaubt vielleicht nur ein festes Gehalt für den Geschäftsführer. Die Realität sieht oft ganz anders aus. Die Partner nehmen am Ende des Jahres einfach alle freien Summen aus der Kasse. Rechtlich bewegen sich diese Unternehmer damit auf extrem dünnem Eis.

Das zeigt der konkrete Fall. Das höchste deutsche Zivilgericht musste diesen Fall entscheiden. Zwei Partner betrieben gemeinsam eine Offene Handelsgesellschaft. Man nennt das kurz OHG. Beide besaßen exakt die Hälfte der Anteile. Ihr gemeinsamer Vertrag enthielt genaue Vorgaben für die Finanzen.

Strenge Regeln und eine gefährliche Praxis

Der Gesellschaftsvertrag erlaubte den Gesellschaftern feste Entnahmen für definierte Zwecke. Jeder Partner durfte sein Geschäftsführergehalt auszahlen. Zusätzlich durften sie Zinsen auf ihr Kapitalkonto berechnen. Auch das Geld für persönliche Steuern durften sie problemlos abheben. Für alle anderen Summen enthielt der Vertrag einen entscheidenden Satz. Er forderte ausdrücklich: „Alle weiteren Entnahmen bedürfen eines Beschlusses der Gesellschafter.“

Die Partner brauchten also zwingend eine gemeinsame Entscheidung für mehr Geld. Der Vertrag verbot einen Alleingang streng. Die Realität im Alltag entsprach diesen Vorgaben jedoch nicht. Ganze dreizehn Jahre lang ignorierten die Partner den Text komplett. Sie entnahmen sämtliche freien Beträge aus der Kasse. Sie fassten dafür niemals formelle Beschlüsse. Die Praxis funktionierte absolut reibungslos. Niemand dachte an rechtliche Folgen.

Doch dann eskalierte das Verhältnis. Ein Gesellschafter forderte den anderen auf, diese Entnahmen sofort zu beenden. Er berief sich knallhart auf den alten Vertrag.

Gewohnheit schafft kein neues Recht

Der andere Partner hielt vehement dagegen. Er argumentierte, ihre jahrelange Praxis habe den Vertrag längst stillschweigend geändert. Der Streit landete vor dem Bundesgerichtshof. Die Richter mussten eine enorm wichtige Frage klären. Führt die langjährige Übung einer Praxis automatisch zu einer dauerhaften Vertragsänderung? Juristen nennen das eine konkludente Änderung. Das bedeutet, Parteien passen einen Vertrag durch ihr reines Verhalten an.

Der Bundesgerichtshof erteilte dem Gewohnheitsrecht hier eine klare Absage. Die Richter sahen keinen Willen, den Vertrag für die Zukunft verbindlich umzuschreiben. Der Grund lag in der exakten Formulierung des alten Vertrages. Dieser Vertrag forderte einen einfachen Gesellschafterbeschluss, wenn die Partner zusätzliches Geld entnehmen wollten. Die Richter werteten das Verhalten der Partner daher lediglich als formlose Beschlussfassung. Die Partner nutzten den Spielraum des Vertrages. Sie änderten den Vertrag jedoch nie selbst.

Die Gefahr der formlosen Beschlüsse

Was bedeutet diese juristische Unterscheidung für Sie? Der Unterschied zwischen einem Beschluss und einer Vertragsänderung ist gigantisch. Eine Vertragsänderung bindet alle Gesellschafter dauerhaft. Sie schafft ein festes Fundament. Ein stillschweigender Beschluss gilt nur so lange, wie alle Partner ihn mittragen. Er gilt ausschließlich bis auf Widerruf. Ändert ein Partner seine Meinung, fällt die gesamte Vereinbarung zusammen.

Im entschiedenen Fall verweigerte ein Gesellschafter seine Zustimmung für die Zukunft. Er verhinderte damit den notwendigen Beschluss. Von einem Tag auf den anderen durfte der Partner kein zusätzliches Geld mehr abziehen. Die jahrelange Routine endete sofort. Der strenge Wortlaut des Vertrages trat wieder in Kraft. Der Partner verlor seine fest eingeplanten Einnahmen komplett.

Vermeiden Sie den finanziellen Ruin

Stehen Sie aktuell vor ähnlichen Herausforderungen in Ihrem Unternehmen? Haben Sie Zweifel, ob Ihre gelebte Entnahmepraxis rechtlich wirklich sicher ist? Droht vielleicht bereits ein handfester Konflikt mit Ihren Mitgesellschaftern über das Geld? Solche Auseinandersetzungen vergiften das Betriebsklima rasend schnell. Sie gefährden die Existenz Ihres gesamten Lebenswerks. Warten Sie nicht ab, bis aus kleinen Unstimmigkeiten unkontrollierbare Gerichtsverfahren entstehen.

Nehmen Sie für eine rechtssichere Prüfung und Begleitung Ihres individuellen Falles sofort Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr auf. Die Kanzlei Krau ist bundesweit tätig. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte, strategische Lösungen. Wir decken gefährliche Lücken in Ihrem Vertrag frühzeitig auf. Wir gießen Ihre gewachsenen Strukturen in absolut wasserdichte Formulierungen. Schützen Sie Ihr Unternehmen kompetent, empathisch und lösungsorientiert. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine kurze Nachricht!

Ein Notar rettet Ihr Lebenswerk

Besonders bei komplexen Firmenstrukturen stoßen mündliche Absprachen schnell an rechtliche Grenzen. Hier hilft Ihnen ein erfahrener Notar. Ein notariell beurkundeter Vertrag bietet Ihnen maximale Sicherheit. Der Gesetzgeber fordert bei vielen Rechtsformen für Vertragsänderungen zwingend einen Notar. Er möchte Gesellschafter so vor unüberlegten Entscheidungen schützen.

Der Notar erfüllt eine wichtige Prüfpflicht für alle Beteiligten. Er achtet streng darauf, dass er den wahren Willen rechtssicher formuliert. Er prüft objektiv, ob geplante Änderungen gesetzlich zulässig sind. Zudem weist er Sie auf steuerliche und haftungsrechtliche Gefahren hin. Laien übersehen solche Fallen sehr schnell. Wenn Sie Ihre Entnahmen dauerhaft absichern wollen, führt der beste Weg über eine notarielle Vertragsänderung. Der Notar übersetzt Ihre Wünsche in unmissverständliche Klauseln. So halten Ihre Verträge auch der strengsten Überprüfung durch höchste Gerichte stand.

Fazit: Gelebte Praxis ersetzt keine rechtssicheren Verträge

Das Urteil des Bundesgerichtshofs sendet eine klare Warnung an alle Gesellschafter. Wenn Ihr Vertrag formelle Beschlüsse fordert, müssen Sie diese Formalien unbedingt respektieren. Tun Sie das nicht, handeln Sie stets unter der Gefahr des jederzeitigen Widerrufs. In guten Zeiten erscheint diese Nachlässigkeit oft unwichtig. In Krisenzeiten wird sie zu einer tödlichen Falle für Ihre privaten Finanzen.

Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihr schriftlicher Vertrag noch zu Ihrer täglichen Arbeit passt. Schaffen Sie klare, nachweisbare Regeln. Sichern Sie den langfristigen Erfolg Ihres Unternehmens. Verlassen Sie sich niemals auf bloße Gewohnheit, sondern vertrauen Sie stets auf juristische Klarheit.

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