Gesetzliches Erbrecht der 3. Ordnung – Die Großeltern
Wer erbt, wenn keine Kinder oder Eltern da sind?
Stellen Sie sich vor, jemand verstirbt. Es gibt keine Kinder oder Enkelkinder. Auch die Eltern leben nicht mehr. Wer erbt dann? In diesem Fall treten die Großeltern und deren Nachkommen als gesetzliche Erben in Erscheinung. Juristisch nennt man sie Erben der „dritten Ordnung“.
Wichtig: Großeltern erben nur, wenn keine näheren Verwandten da sind. Das sind zum Beispiel Kinder, Enkel, Urenkel oder auch die Eltern des Verstorbenen.
Nein. Wenn Sie als Großeltern erben, steht Ihnen kein Pflichtteil zu. Ein Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Erbe. Dieser ist nur für die engsten Familienmitglieder vorgesehen, also Kinder, Enkel und den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner.
Es gibt eine Besonderheit: Sind Geschwister des Verstorbenen nur „halbbürtig“ (also haben sie nur einen gemeinsamen Elternteil), erben sie vor den Großeltern. Das bedeutet, sie sind näher am Erbe als die Großeltern.
Wenn alle Großeltern zum Zeitpunkt des Erbfalls noch leben, erben sie gemeinsam. Sie teilen das Erbe zu gleichen Teilen auf. Man spricht hier oft vom „Schoßfall“.
Beispiel: Leben die Großeltern väterlicherseits und mütterlicherseits noch, erben sie jeweils die Hälfte des Nachlasses.
Die Nachkommen der Großeltern, also Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen, erben in der Regel nicht. Sie kommen nur dann zum Zug, wenn die Großeltern selbst schon verstorben sind. Sie treten dann an deren Stelle.
Der überlebende Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner hat ein starkes Erbrecht. Er oder sie erbt einen großen Teil des Vermögens, oft sogar die Hälfte oder mehr.
Gut zu wissen: Wenn der Verstorbene und sein Partner in einer Zugewinngemeinschaft lebten (was der Normalfall ohne Ehevertrag ist), erhöht sich der Erbteil des Partners sogar auf drei Viertel des Erbes. Das Erbrecht der Großeltern oder deren Nachkommen wird dann stark eingeschränkt oder fällt ganz weg.
Bei nichtehelichen Kindern gab es früher besondere Regeln. Diese haben sich aber stark geändert:
Auch bei einer Adoption gibt es spezielle Regelungen für das Erbrecht der Großeltern:
Das Erbrecht ist ein komplexes Feld mit vielen Feinheiten. Ich hoffe, dieser Überblick hat Ihnen geholfen, die Rolle der Großeltern im Erbfall besser zu verstehen. Wenn Sie Fragen zu Ihrer individuellen Situation haben, stehe ich Ihnen gerne zur Seite.
Ihr Rechtsanwalt und Notar Krau