
Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten
Sie fragen sich, was im Todesfall mit dem Erbe Ihres Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners passiert? Eine wichtige Frage, die viele Menschen beschäftigt. Als RA und Notar Krau beleuchte ich für Sie das Thema gesetzliches Erbrecht für Ehegatten und Lebenspartner und übersetze die juristischen Feinheiten in eine Sprache, die jeder versteht.
Stellen Sie sich vor, Ihr Ehepartner verstirbt. Was steht Ihnen als überlebendem Partner gesetzlich zu? Das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Paragraf 1931 klar geregelt. Aber keine Sorge, wir gehen das Schritt für Schritt durch.
Das Erbrecht ist wie ein Stammbaum, in dem bestimmte Verwandte des Verstorbenen „Ordnungen“ bilden. Je nachdem, welche Verwandten neben Ihnen als Ehepartner oder Lebenspartner vorhanden sind, fällt Ihr Erbteil unterschiedlich aus:
Der Güterstand, in dem Sie verheiratet waren, hat großen Einfluss auf die Höhe Ihres Erbteils. Der häufigste Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass während der Ehe entstandenes Vermögen (der sogenannte „Zugewinn“) im Todesfall ausgeglichen wird.
Es gibt einige Situationen, in denen das gesetzliche Erbrecht für Sie als Ehepartner oder Lebenspartner entfällt:
Seit dem 1. Oktober 2017 können in Deutschland keine neuen eingetragenen Lebenspartnerschaften mehr geschlossen werden, da die „Ehe für alle“ eingeführt wurde. Bestehende Lebenspartnerschaften bleiben aber gültig. Für diese gelten im Wesentlichen die gleichen Regeln wie für Ehegatten. Ihr Erbteil als Lebenspartner wird ebenfalls vom Güterstand und den vorhandenen Verwandten des Verstorbenen bestimmt.
Das gesetzliche Erbrecht kann komplex sein, doch es ist ein wichtiger Schutz für den überlebenden Partner. Es sichert Ihre finanzielle Zukunft ab. Wenn Sie Fragen zu Ihrem persönlichen Erbrecht haben oder über eine individuelle Nachlassregelung nachdenken, stehe ich Ihnen als RA und Notar Krau gerne zur Verfügung. Eine persönliche Beratung schafft Klarheit und Sicherheit.
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Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.
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