Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten
Sie fragen sich, was im Todesfall mit dem Erbe Ihres Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners passiert? Eine wichtige Frage, die viele Menschen beschäftigt. Als RA und Notar Krau beleuchte ich für Sie das Thema gesetzliches Erbrecht für Ehegatten und Lebenspartner und übersetze die juristischen Feinheiten in eine Sprache, die jeder versteht.
Stellen Sie sich vor, Ihr Ehepartner verstirbt. Was steht Ihnen als überlebendem Partner gesetzlich zu? Das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 1931 klar geregelt. Aber keine Sorge, wir gehen das Schritt für Schritt durch.
Das Erbrecht ist wie ein Stammbaum, in dem bestimmte Verwandte des Verstorbenen „Ordnungen“ bilden. Je nachdem, welche Verwandten neben Ihnen als Ehepartner oder Lebenspartner vorhanden sind, fällt Ihr Erbteil unterschiedlich aus:
Der Güterstand, in dem Sie verheiratet waren, hat großen Einfluss auf die Höhe Ihres Erbteils. Der häufigste Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass während der Ehe entstandenes Vermögen (der sogenannte „Zugewinn“) im Todesfall ausgeglichen wird.
Es gibt einige Situationen, in denen das gesetzliche Erbrecht für Sie als Ehepartner oder Lebenspartner entfällt:
Seit dem 1. Oktober 2017 können in Deutschland keine neuen eingetragenen Lebenspartnerschaften mehr geschlossen werden, da die „Ehe für alle“ eingeführt wurde. Bestehende Lebenspartnerschaften bleiben aber gültig. Für diese gelten im Wesentlichen die gleichen Regeln wie für Ehegatten. Ihr Erbteil als Lebenspartner wird ebenfalls vom Güterstand und den vorhandenen Verwandten des Verstorbenen bestimmt.
Das gesetzliche Erbrecht kann komplex sein, doch es ist ein wichtiger Schutz für den überlebenden Partner. Es sichert Ihre finanzielle Zukunft ab. Wenn Sie Fragen zu Ihrem persönlichen Erbrecht haben oder über eine individuelle Nachlassregelung nachdenken, stehe ich Ihnen als RA und Notar Krau gerne zur Verfügung. Eine persönliche Beratung schafft Klarheit und Sicherheit.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.