Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten

Juni 2, 2025

Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten

Sie fragen sich, was im Todesfall mit dem Erbe Ihres Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners passiert? Eine wichtige Frage, die viele Menschen beschäftigt. Als RA und Notar Krau beleuchte ich für Sie das Thema gesetzliches Erbrecht für Ehegatten und Lebenspartner und übersetze die juristischen Feinheiten in eine Sprache, die jeder versteht.


Wenn der Partner geht: Ihr gesetzliches Erbrecht

Stellen Sie sich vor, Ihr Ehepartner verstirbt. Was steht Ihnen als überlebendem Partner gesetzlich zu? Das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 1931 klar geregelt. Aber keine Sorge, wir gehen das Schritt für Schritt durch.


Wer erbt neben Ihnen? Die Familien-Hierarchie

Das Erbrecht ist wie ein Stammbaum, in dem bestimmte Verwandte des Verstorbenen „Ordnungen“ bilden. Je nachdem, welche Verwandten neben Ihnen als Ehepartner oder Lebenspartner vorhanden sind, fällt Ihr Erbteil unterschiedlich aus:

  • Wenn Kinder oder Enkel da sind (Verwandte erster Ordnung): In diesem Fall erben Sie als Ehepartner oder Lebenspartner ein Viertel des gesamten Nachlasses. Die restlichen drei Viertel werden unter den Kindern oder Enkeln aufgeteilt.
  • Wenn keine Kinder oder Enkel, aber Eltern, Geschwister oder Großeltern da sind (Verwandte zweiter Ordnung oder Großeltern): Dann steht Ihnen die Hälfte des Nachlasses zu. Wenn neben Großeltern auch noch deren Kinder (also Tanten, Onkel des Verstorbenen) vorhanden sind, wird es etwas komplexer, aber der Grundsatz bleibt: Sie erhalten einen großen Teil.
  • Wenn weder Verwandte der ersten noch der zweiten Ordnung oder Großeltern da sind: Glück im Unglück – Sie erben die gesamte Erbschaft allein!

Die Rolle des Güterstands: Was ist eine Zugewinngemeinschaft?

Der Güterstand, in dem Sie verheiratet waren, hat großen Einfluss auf die Höhe Ihres Erbteils. Der häufigste Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass während der Ehe entstandenes Vermögen (der sogenannte „Zugewinn“) im Todesfall ausgeglichen wird.

  • Bei Zugewinngemeinschaft: Ihr Erbteil erhöht sich pauschal um ein Viertel, um diesen Zugewinnausgleich abzugelten. Erben Sie beispielsweise neben Kindern, erhalten Sie statt einem Viertel dann die Hälfte des Nachlasses. Das ist die sogenannte „erbrechtliche Lösung“.
  • Bei Gütertrennung: Hier wird der Nachlass je nach Anzahl der Kinder zu gleichen Teilen aufgeteilt. Sind Sie und ein Kind die einzigen Erben, erhalten Sie jeweils die Hälfte. Sind es Sie und zwei Kinder, erhält jeder ein Drittel.
  • Andere Güterstände (wie Gütergemeinschaft): Auch hier gibt es spezifische Regelungen, die Ihren Erbteil beeinflussen.

Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten


Wann haben Sie kein gesetzliches Erbrecht?

Es gibt einige Situationen, in denen das gesetzliche Erbrecht für Sie als Ehepartner oder Lebenspartner entfällt:

  • Scheidung oder Aufhebung der Ehe: Wenn die Ehe bereits rechtskräftig geschieden oder aufgehoben ist, haben Sie kein gesetzliches Erbrecht mehr.
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Für unverheiratete Paare gibt es kein gesetzliches Erbrecht.
  • Enterbung, Erbverzicht oder Erbunwürdigkeit: Wenn der Verstorbene Sie wirksam enterbt hat, Sie auf Ihr Erbe verzichtet haben oder Sie für erbunwürdig erklärt wurden (was selten vorkommt und besondere Gründe hat), entfällt Ihr Erbrecht.

Was ist mit eingetragenen Lebenspartnerschaften?

Seit dem 1. Oktober 2017 können in Deutschland keine neuen eingetragenen Lebenspartnerschaften mehr geschlossen werden, da die „Ehe für alle“ eingeführt wurde. Bestehende Lebenspartnerschaften bleiben aber gültig. Für diese gelten im Wesentlichen die gleichen Regeln wie für Ehegatten. Ihr Erbteil als Lebenspartner wird ebenfalls vom Güterstand und den vorhandenen Verwandten des Verstorbenen bestimmt.


Fazit und Ihr nächster Schritt

Das gesetzliche Erbrecht kann komplex sein, doch es ist ein wichtiger Schutz für den überlebenden Partner. Es sichert Ihre finanzielle Zukunft ab. Wenn Sie Fragen zu Ihrem persönlichen Erbrecht haben oder über eine individuelle Nachlassregelung nachdenken, stehe ich Ihnen als RA und Notar Krau gerne zur Verfügung. Eine persönliche Beratung schafft Klarheit und Sicherheit.


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Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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