FG München 4 K 2487/19

September 13, 2021

gesonderte Feststellung Grundbesitzwert für Zwecke der Erbschaftsteuer – FG München 4 K 2487/19

RA und Notar Krau:

Kernaussage:

Das Finanzgericht München entschied, dass bei der Ermittlung des Grundbesitzwerts im Vergleichswertverfahren

für Zwecke der Erbschaftsteuer grundsätzlich die von den Gutachterausschüssen mitgeteilten Vergleichspreise oder -faktoren heranzuziehen sind.

Ein zeitnah erzielter Kaufpreis kann nur dann ausnahmsweise herangezogen werden, wenn Vergleichswerte fehlen.

Hintergrund:

  • Die Klägerin erbte einen Miteigentumsanteil an einer Eigentumswohnung samt Tiefgaragenstellplatz.
  • Das Finanzamt setzte den Grundbesitzwert auf Basis des Kaufpreises fest, den die Erblasserin 21 Monate vor ihrem Tod bezahlt hatte.
  • Die Klägerin legte Einspruch ein und argumentierte, dass der vom Gutachterausschuss ermittelte Vergleichsfaktor heranzuziehen sei.

gesonderte Feststellung Grundbesitzwert für Zwecke der Erbschaftsteuer – FG München 4 K 2487/19

Entscheidungsgründe:

  • Das Finanzgericht gab der Klage statt und änderte den Grundbesitzwert.
  • Es stellte fest, dass bei der Bewertung im Vergleichswertverfahren gemäß § 183 BewG vorrangig die von den Gutachterausschüssen mitgeteilten Vergleichspreise oder -faktoren heranzuziehen sind.
  • Ein zeitnah erzielter Kaufpreis kann nur dann ausnahmsweise herangezogen werden, wenn Vergleichswerte fehlen.
  • Im vorliegenden Fall lagen Vergleichswerte vor, daher war der Kaufpreis nicht heranzuziehen.
  • Der Grundbesitzwert wurde auf Basis des Vergleichsfaktors des Gutachterausschusses neu berechnet.

Schlussfolgerung:

  • Das Urteil bestätigt die gesetzliche Regelung, dass bei der Bewertung im Vergleichswertverfahren die von den Gutachterausschüssen ermittelten Werte Vorrang haben.
  • Ein zeitnah erzielter Kaufpreis kann nur in Ausnahmefällen herangezogen werden, wenn keine Vergleichswerte verfügbar sind.
  • Dies dient dazu, eine objektive und gerechte Bewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer sicherzustellen.

Wichtige Hinweise:

  • Das Urteil bezieht sich auf einen spezifischen Fall und die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben.
  • Es ist immer ratsam, bei Fragen zur Bewertung von Grundbesitz für steuerliche Zwecke einen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu konsultieren.
RA und Notar Krau

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