
Gewährung von Baukindergeld bei vor Erwerb der zu fördernden Immobilie gestelltem Antrag
Gericht: LG Frankfurt 13. Zivilkammer
Entscheidungsdatum: 16.12.2020
Aktenzeichen: 2-13 O 227/20
ECLI: ECLI:DE:LGFFM:2020:1216.2.13O227.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Ausgangsfrage: Besteht ein Anspruch auf Baukindergeld, wenn der Antrag bereits vor dem eigentlichen Kauf der Immobilie gestellt wurde?
Das Landgericht Frankfurt am Main hat sich in seinem Urteil vom 16.12.2020 (Aktenzeichen: 2-13 O 227/20) mit dieser wichtigen Frage befasst. Es geht dabei um die strengen Regeln bei der Vergabe von staatlichen Förderungen.
Ein Mann wollte für seine Familie Baukindergeld erhalten. Er wohnte bereits mit seiner Frau und seinem Kind zur Miete in einer Doppelhaushälfte. Er hatte vor, dieses Haus zu kaufen.
Am 20. September 2018 füllte er im Internet den Antrag bei der KfW-Bank aus. Die KfW ist die Bank, die das Baukindergeld im Auftrag des Staates auszahlt. Im Online-Formular klickte er an, dass er bereits Eigentümer sei. Er bestätigte auch, dass der Kaufvertrag bereits unterschrieben wurde.
Das Problem war jedoch: Zu diesem Zeitpunkt hatte er den Vertrag noch gar nicht unterschrieben. Der Notartermin fand erst einen Monat später statt, nämlich am 22. Oktober 2018.
Später reichte er seine Unterlagen bei der Bank ein. Die Bank sah dann das Datum auf dem Kaufvertrag. Sie merkte sofort: Der Antrag war früher da als der Kaufvertrag. Deshalb lehnte die Bank die Zahlung ab. Sie wollte die 12.000 Euro nicht auszahlen. Der Mann klagte dagegen vor Gericht.
Das Gericht entschied, dass der Mann keinen Anspruch auf das Geld hat. Die Richter erklärten, dass man sich an die Regeln der Bank halten muss. Diese Regeln nennt man Förderbedingungen.
In den Bedingungen für das Baukindergeld steht ein wichtiger Satz. Man kann den Antrag erst stellen, wenn man „Eigentümer geworden ist“. Das bedeutet für Laien: Man muss den Kaufvertrag beim Notar bereits unterschrieben haben.
Der Kläger hatte das Gegenteil behauptet. Er dachte, es sei egal, wenn man den Antrag etwas zu früh stellt. Er meinte, Hauptsache man kauft das Haus am Ende wirklich. Das Gericht sah das aber anders. Wer staatliches Geld möchte, muss die Reihenfolge genau einhalten.
Ein sehr wichtiger Punkt für das Gericht war das Verhalten des Mannes im Internet-Portal. Er hatte dort Häkchen gesetzt. Mit diesen Häkchen bestätigte er Dinge, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht stimmten.
Er sagte aus technischer Sicht: „Ja, ich habe den Vertrag schon unterschrieben.“ Das war eine falsche Angabe. Die Bank darf sich darauf verlassen, dass die Angaben im Antrag wahr sind. Wenn jemand schummelt oder voreilig falsche Bestätigungen abgibt, darf die Bank den Vertrag kündigen.
In dem Urteil kommen viele schwierige Wörter vor. Hier sind die wichtigsten Erklärungen:
Das Gericht hat geprüft, ob überhaupt ein Vertrag zwischen dem Mann und der Bank entstanden ist.
Es gibt verschiedene Meinungen dazu, wann der Vertrag beim Baukindergeld beginnt.
Das Gericht in Frankfurt sagte: Es ist eigentlich egal, welcher Zeitpunkt stimmt. Selbst wenn man annimmt, dass schon früh ein Vertrag da war, durfte die Bank diesen Vertrag beenden. Der Grund ist die falsche Angabe des Mannes. Er hätte nicht behaupten dürfen, schon Käufer zu sein, obwohl er noch Mieter war.
Der Kläger hoffte auch auf den „Gleichbehandlungsgrundsatz“. Das ist ein Recht aus dem Grundgesetz. Es besagt, dass der Staat alle Menschen gleich behandeln muss.
Das Gericht erklärte dazu: Die Bank behandelt alle gleich, die sich an die Regeln halten. Die Regel „Erst kaufen, dann beantragen“ gilt für jeden. Es wäre ungerecht gegenüber anderen Bürgern, wenn man für diesen einen Mann eine Ausnahme machen würde. Die Regeln dienen dazu, das Geld ordentlich zu verteilen. Es ist ein Massenverfahren. Da müssen die Abläufe für alle exakt gleich sein.
Wer staatliche Förderungen beantragt, muss extrem sorgfältig sein. Man darf keine Häkchen setzen bei Dingen, die erst in der Zukunft passieren.
Der Kläger hat das Verfahren verloren. Er bekommt kein Baukindergeld. Er muss zudem die Kosten für den Rechtsstreit bezahlen. Das ist sehr teuer für ihn. Er wollte 12.000 Euro haben und steht nun mit leeren Händen und zusätzlichen Anwaltskosten da.
Das Urteil zeigt: Wer voreilig handelt, riskiert seine gesamte Förderung. Verträge mit der KfW sind streng an Bedingungen geknüpft. Ein „zu früher“ Antrag kann genauso schädlich sein wie ein „zu später“ Antrag.
Haben Sie ähnliche Probleme mit einer Förderung? Oder planen Sie einen Immobilienkauf und wollen rechtlich alles richtig machen? Dann ist es sinnvoll, sich frühzeitig beraten zu lassen. Ein kleiner Fehler im Antrag kann viele tausend Euro kosten.
Bitte nehmen Sie für eine rechtliche Beratung Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf.
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