Gibt es gerichtliche Entscheidungen die die neue Grundsteuer für verfassungswidrig erachten?

Oktober 15, 2025

Gibt es gerichtliche Entscheidungen die die neue Grundsteuer für verfassungswidrig erachten?

Ja, es gibt Gerichtsentscheidungen, die ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuer, insbesondere des Bundesmodells, geäußert haben. Es gibt jedoch noch kein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), das die Reform insgesamt für verfassungswidrig erklärt hat.

Hier ist der aktuelle Stand:

Gerichtliche Zweifelsäußerungen und Klagen

Finanzgerichte (FG) mit Zweifeln:

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat in einem Beschluss (4 V 1279/23) ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodells geäußert. Auch das FG Köln hatte in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes Zweifel angedeutet.

Bundesfinanzhof (BFH):

Der BFH hat sich in Beschlüssen vom Mai 2024 (z.B. II B 78/23 (AdV)) mit der Thematik befasst. Er hat entschieden, dass Grundeigentümer im Einzelfall den Nachweis eines niedrigeren Werts erbringen dürfen, wenn der festgestellte Grundsteuerwert deutlich zu hoch ist. Der BFH äußerte dabei in gewissem Umfang Zweifel an der pauschalen Bewertung im Bundesmodell, vermied es aber, eine generelle Verfassungswidrigkeit festzustellen.

Anhängige Verfahren:

Es sind zahlreiche Klagen gegen die neuen Grundsteuerwerte bei Finanzgerichten anhängig, von denen einige als Musterklagen dienen und auch verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Bundesmodell (und teils auch Landesmodelle) geltend machen. Einige dieser Verfahren sind bereits beim BFH.

Gibt es gerichtliche Entscheidungen die die neue Grundsteuer für verfassungswidrig erachten?

Gerichtsentscheidungen, die die Reform bestätigen

Parallel zu den geäußerten Zweifeln gibt es auch Entscheidungen, die die Verfassungskonformität der Neuregelungen bejahen:

Finanzgericht Köln:

Das FG Köln hat in einem Urteil die Verfassungskonformität des Bundesmodells in einem Hauptsacheverfahren bestätigt und keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gesehen.

Finanzgericht Baden-Württemberg:

Das FG Baden-Württemberg hat Klagen gegen die Landesgrundsteuer Baden-Württemberg abgewiesen und das Landesmodell für verfassungskonform erachtet.

Hessisches Finanzgericht:

Das Hessische FG hat die Neuregelung des Hessischen Grundsteuergesetzes (Flächen-Faktor-Modell) für verfassungsgemäß erklärt.

Fazit: Aktuelle Rechtslage

Die Situation ist durch uneinheitliche Entscheidungen der Finanzgerichte und ernstliche Zweifel des BFH im vorläufigen Rechtsschutz gekennzeichnet. Eine abschließende höchstrichterliche Klärung durch das Bundesverfassungsgericht steht jedoch noch aus. Es wird erwartet, dass die endgültige Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodells (und möglicherweise anderer Landesmodelle) in den nächsten Jahren in Karlsruhe fallen wird.

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