Gibt meine Rechtsschutzversicherung Deckung für den Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid?
Die Übernahme der Kosten für ein Einspruchsverfahren gegen den Grundsteuerbescheid durch Ihre Rechtsschutzversicherung hängt von mehreren zentralen Voraussetzungen ab.
Hier ist eine Übersicht der wichtigsten Kriterien, die von Ihrer Versicherung geprüft werden:
Die Grundsteuer ist eine Steuerangelegenheit. Daher ist die wichtigste Voraussetzung, dass Ihr Vertrag den Baustein Steuer-Rechtsschutz (oft auch in Verbindung mit Verwaltungs-Rechtsschutz) umfasst.
Standardmäßig decken die meisten Rechtsschutzversicherungen den Steuer-Rechtsschutz nur vor Gerichten ab (z.B. Klage vor dem Finanzgericht nach einem abgelehnten Einspruch).
Einige Tarife (meist Premium- oder spezielle Verwaltungs-Rechtsschutz-Tarife) übernehmen ausnahmsweise auch die Kosten für das vorgerichtliche Einspruchsverfahren beim Finanzamt oder die Anwaltskosten im Widerspruchsverfahren. Dies sollten Sie unbedingt in Ihren Versicherungsbedingungen prüfen.
Wenn Sie eine spezielle Grundstücks-Rechtsschutz-Versicherung haben, kann diese auch den gerichtlichen Steuer-Rechtsschutz (Klage gegen einen ablehnenden Einspruchsbescheid zur Grundsteuer) beinhalten.
Unabhängig vom Rechtsgebiet prüft die Versicherung bei einer Deckungsanfrage immer folgende allgemeine Punkte:
Ist der Rechtsbereich (hier: Steuerrecht im Zusammenhang mit Grundbesitz) vertraglich überhaupt versichert?
Der Streitfall (Versicherungsfall) muss während der Vertragslaufzeit eingetreten sein. Bei der Grundsteuer ist dies in der Regel die Bekanntgabe des fehlerhaften Steuerbescheids (Grundsteuerwertbescheid oder Grundsteuermessbescheid).
Bei vielen Tarifen gibt es eine Wartezeit (oft 3 Monate) nach Vertragsabschluss, bevor der Versicherungsschutz greift. Der Versicherungsfall darf nicht innerhalb dieser Wartezeit liegen.
Die Versicherung muss die hinreichende Aussicht auf Erfolg für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen sehen. Fehlt diese, kann die Deckungszusage verweigert werden. Bei Einsprüchen wegen möglicher Verfassungswidrigkeit wird die Versicherung die Entscheidung eines höchstrichterlichen Verfahrens (Musterprozess) abwarten oder die Erfolgsaussicht verneinen, solange keine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt.
Es dürfen keine Risikoausschlüsse (z.B. Streitigkeiten, die in den Versicherungsbedingungen explizit ausgeschlossen sind) vorliegen.
Bevor Sie einen Anwalt oder Steuerberater mit dem Einspruch beauftragen und Kosten entstehen lassen, müssen Sie unbedingt die Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung beantragen.
Es ist die offizielle Bestätigung Ihrer Versicherung, dass sie die Kosten für den konkreten Rechtsstreit (hier: das Einspruchsverfahren oder das nachfolgende Klageverfahren) übernimmt.
Sie können die Deckungszusage selbst beantragen oder Ihren beauftragten Anwalt/Steuerberater damit beauftragen.
Ohne eine erteilte Deckungszusage tragen Sie die Kosten zunächst selbst. Sie erhalten allerdings Kostenerstattung, wenn sie mit dem Rechtsmittel erfolgreich sind
Prüfen Sie Ihren Vertrag: Schauen Sie in Ihren Versicherungsbedingungen nach, ob der Steuer-Rechtsschutz enthalten ist und ob dieser auch vorgerichtliche (außergerichtliche) Tätigkeiten (Einspruchsverfahren) abdeckt oder nur den gerichtlichen Weg (Klage).
Beantragen Sie bei Ihrer Versicherung die Deckungszusage für den Einspruch gegen Ihren Grundsteuerbescheid, bevor Sie einen Rechtsanwalt oder Steuerberater beauftragen. Krau Rechtsanwälte übernehmen die Deckungsanfrage kostenfrei für Sie